Hagen. Die Stadt hat ein durchgängiges Tempolimit am Remberg in Hagen eingeführt. Irreführende Schilder werden bald entfernt. So sehen es die Anwohner:

Ein Blick zum Remberg: Die einen sind froh darüber, dass die Zeit des „Flickenteppichs“ ein Ende hat, andere sind genervt: Ein Lärmschutzgutachten hat die durchgängige Begrenzung auf 30 km/h im Bereich Eppenhauser Straße/ Remberg in Hagen empfohlen. Und die Verwaltung hat gehandelt. Seit wenigen Tagen gilt nun auf der Eppenhauser Straße zwischen Emster Straße und Küferstraße Tempo 30 in beide Richtungen.

Einige sind auf dem Baum

Etliche Autofahrer, aber auch einige an dem Straßenzug ansässige Geschäftsleute sind, wie man in sozialen Netzwerken lesen kann, auf dem Baum. Sie fürchten ein künftig noch schlechteres Durchkommen auf der stark befahrenen Straße und eine größere Abgasbelastung.

Ärger über Abgase der Lkw

Hubertus Groppe zum Beispiel. Der Chef von Gestaltungsideen Groppe an der Eppenhauser Straße 68 schüttelt den Kopf: „Wenn ich aus meinem Fenster schaue, sehe ich beinahe nur Lkw, die jetzt vor meinem Geschäft noch länger ihre Abgase verblasen. Pro Tag fahren geschätzte 100 Lkw den Remberg hoch und runter. Das ist doch Wahnsinn.“ „Huby“ Groppe ergänzt: „Wobei sich - das sehe ich ja aus meinem Laden heraus - bislang eh fast niemand an die Tempobegrenzung hält. Ich glaube, viele haben die Neuerung noch gar nicht auf dem Schirm.“

Irritation über unterschiedliche Beschilderung

Nach der Einführung des angekündigten durchgängigen und ganztägigen Tempolimits herrscht allerdings bei einigen Verkehrsteilnehmern Irritation über die noch unterschiedliche Beschilderung. Während am unteren Teil des Rembergs (bis Höhe Lukasstraße) die 30er-Schilder mit einem Zusatzschild mit Aufschrift „Werktags von 7 bis 17 Uhr“ versehen sind, gilt im oberen Bereich eine uneingeschränkte Geschwindigkeitsbegrenzung. Auf Nachfrage der Stadtredaktion teilt Stadtsprecher Michael Kaub mit: „Die zeitliche Beschränkung wird demnächst aufgehoben. Die Zusatzschilder werden entfernt.“

Die Schilder, die auf eine zeitliche Beschränkung  (Werktags 7 bis 17 Uhr) hinweisen, werden demnächst entfernt, teilt die Stadt auf Nachfrage mit.
Die Schilder, die auf eine zeitliche Beschränkung (Werktags 7 bis 17 Uhr) hinweisen, werden demnächst entfernt, teilt die Stadt auf Nachfrage mit. © WP | Michael Kleinrensing

Penny-Kita wurde Ende Januar eröffnet

Zum Hintergrund der durchgängigen Geschwindigkeitsbegrenzung: Ende Januar wurde eine neue Kita auf dem Dach des Discounters Penny an der Eppenhauser Straße 18 eröffnet. 94 Kinder samt Erzieherinnen und Erzieher sind seitdem dort untergebracht und es stand fest, dass in dem Bereich – wie vor Kitas vorgeschrieben – zeitnah Tempo 30 eingeführt wird.

Verwaltung hat Vorlage erarbeitet

Doch nicht nur im Bereich besagter Kita solle, so sah es die Vorlage der Verwaltung vor, die Geschwindigkeit auf maximal 30 km/h vorgeschrieben werden, sondern es solle ein durchgängiger Tempo-30-Abschnitt von der Einmündung Rembergstraße/Küferstraße bis zur Einmündung Eppenhauser/Emster Straße eingerichtet werden. Voraussetzung dafür sei die Umrüstung der betreffenden Ampelanlage mit einer Vorrangschaltung für den Busverkehr.

Im Vorfeld war eine schalltechnische Untersuchung zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der Rembergachse (B7) in Auftrag gegeben worden.

Lärmschutzgutachten wurde in Auftrag gegeben

Zur Erläuterung: Zur Herstellung einer Rechtsgrundlage für die Anordnung einer durchgängigen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Rembergstraße und der Eppenhauser Straße wurde ein Lärmschutzgutachten in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieses Gutachtens lieferten der Verwaltung die rechtliche Grundlage zum Handeln.

Die Ergebnisse eines von der Stadt Hagen in Auftrag gegebenen Lärmschutzgutachtens liefern die Rechtsgrundlage für eine durchgängige Anordnung von Tempo 30 am Remberg.
Die Ergebnisse eines von der Stadt Hagen in Auftrag gegebenen Lärmschutzgutachtens liefern die Rechtsgrundlage für eine durchgängige Anordnung von Tempo 30 am Remberg. © WP | Michael Kleinrensing

Bei der Auswertung der Beurteilungspegel stellte sich nämlich heraus: Tagsüber werden im Bereich der Hausnummern Rembergstraße 42 bis 49 Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Der höchste Belastungspegel beträgt dabei 70,2 dB(A). Im Bereich der Eppenhauser Straße 86 wird der Grenzwert mit 70,0 dB(A) genau getroffen. Nachts werden im Bereich der Hausnummern Rembergstraße 32 bis 74, sowie im Bereich der Hausnummern Eppenhauser Straße 25 bis 86 Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Der höchste Belastungspegel beträgt dabei 62,1 db(A).

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Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h sei geeignet, so das Gutachten, um an allen Immissionsorten die Grenzwerte einzuhalten.

Kinder aus Schimmel-Kita vorerst am unteren Remberg

Die Kita am unteren Remberg an der Rembergstraße 31 (die frühere Sankt-Engelbert-Kindertagesstätte der Caritas) wurde in den vergangenen Wochen renoviert. Dort werden seit dem 2. April drei Gruppen - insgesamt 56 Mädchen und Jungen - aus der Schimmel-Kita auf Emst betreut.

Gutachten liefert Rechtsgrundlage

Besagtes Lärmschutzgutachten liefert also die Rechtsgrundlage für eine durchgängige Anordnung von Tempo 30 im Nachtbereich. Aber tagsüber? Auch wenn tagsüber die Bereiche, auf denen Grenzwertüberschreitungen vorliegen, weiter auseinander liegen, können diese aufgrund der Lage einer schützenswerten Einrichtung (Kita), an der im Tagesbereich sowieso eine Beschränkung auf 30 km/h auf 300 Metern eingerichtet werden muss, genutzt werden, um auch tagsüber eine durchgehende Anordnung zu realisieren. Im Klartext: Der komplette Remberg darf auf 30 km/h begrenzt werden.