Hohenlimburg. „Verkaufst du bald Gras?“ Diese Frage hört Klaus Jansen in seinem Headshop in Elsey häufig - und erklärt dann das Cannabis-Gesetz:

Nie in seinem Leben hat Klaus Jansen so häufig an den Bundespräsidenten gedacht wie in diesen Tagen. Denn es fehlt nur noch die Unterschrift des Staatsoberhauptes, damit das neue Cannabis-Gesetz zum 1. April offiziell in Kraft treten kann - und Jansen verbindet damit viele Hoffnungen. Er steht in seinem Laden in Elsey, groß wie ein Kiosk, zwischen Räucherstäbchen, Wasserpfeifen, Aktivkohlefiltern und langem Zigarettenpapier zum Drehen von Joints. Denn Jansen verkauft Zubehör für Raucher und Kiffer. Solche „Headshops“ sind legal, solange sie nur das Zubehör zum Konsum von Cannabis verkaufen. Doch das umstrittene Cannabis-Gesetz hat Erwartungen geweckt.

Viele Vorschriften

„In der Branche brennt die Luft“, weiß der 55-Jährige, dessen Handy in diesen Tagen oft klingelt. Ob es ab 1. April bei ihm Gras zu kaufen gibt? Diese Frage hört er häufig. „Dann muss ich Nein sagen“, ist der Hohenlimburger um Aufklärung bemüht. Denn Kiffen für Erwachsene wird in Deutschland schrittweise legalisiert und die Regeln bedürfen der Erklärung - positiv formuliert. Vielmehr ist das neue Gesetz, das den blühenden Schwarzmarkt eindämmen will, gespickt von Vorschriften - und Händler wie Klaus Jansen müssen die Fragezeichen und Missverständnisse an der Basis abfangen.

Cannabis wird etwas legaler

Zwar dürfen Erwachsene ab dem 1. April legal in der Öffentlichkeit einen Joint rauchen. Doch das dafür nötige Cannabis darf erst ab diesem Tag angebaut werden. Heißt: Kiffer müssen zu Kleingärtnern werden und zu Hause in monatelanger Arbeit ihr eigenes Hanf anbauen. Geerntet werden darf nur zum Eigenkonsum, nicht zur Weitergabe an andere. „Doch wie sollen die Leute ihr Cannabis zu Hause anpflanzen, wenn es keine Samen in Deutschland zu kaufen gibt?“, überlegt Jansen, diese Lücke mit seinem Head Shop zu füllen.

Verkauf von Cannabissamen?

Gerne würde er künftig im Ausland gekaufte Cannabissamen in seinem Laden weiterverkaufen - bekommt hier aber direkt einen Dämpfer: „Das Cannabis-Gesetz regelt den Eigenanbau zum Eigenkonsum. Der gewerbliche Anbau und der Handel bleiben weiterhin strafbar“, stellt Parissa Hajebi, Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums, auf Anfrage klar. „Cannabissamen dürfen aus EU-Mitgliedsstaaten zum Zwecke des privaten Eigenanbaus eingeführt werden. Ein Erwerb über das Internet oder per Fernabsatz und der Versand nach Deutschland ist zulässig.“ Auch die Stadt Hagen bestätigt auf Anfrage, dass Head Shops im Stadtgebiet keine Cannabissamen verkaufen dürfen. „Gewerblicher Verkauf ist nicht möglich“, sagt Michael Kaub, Stadtsprecher.

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Kein Handel

Das gilt auch nach dem 1. Juli 2024, wenn der zweite Teil des neuen Cannabis-Gesetzes in Kraft tritt und nicht-kommerzielle „Anbauvereinigungen“ erlaubt werden. Also Clubs für Erwachsene, in denen bis zu 500 Mitglieder gemeinsam Cannabis für den Eigenkonsum anbauen dürfen. Bis zu sieben im Anbau erzeugte Cannabissamen dürfen diese Clubs pro Monat auch an volljährige Nicht-Mitglieder weitergeben, damit diese daheim ihr eigenes Cannabis anpflanzen können. Die Kosten für die Herstellung der Samen müssen Nicht-Mitglieder diesen Vereinen erstatten.

Verkauf in ferner Zukunft

Heißt: Das Geschäft mit der Cannabispflanze selbst geht am Handel in Deutschland vorbei. Für Headshop-Betreiber wie Klaus Jansen bleibt der Verkauf von dem Zubehör, was das neue Kiffer-Kleingärtnertum ab kommender Woche benötigt: Gewächshaustechnik, Pflanzenerde, Fachliteratur zum Gras-Anbau und so weiter. „Ich habe auch kleine Gewächshauszelte bestellt, die sind mittlerweile kaum noch zu bekommen.“ Er wünscht sich mehr Klarheit zu den gesetzlichen Regelungen und will die Nachrichten weiter verfolgen, sein eigentliches Ziel in der Zukunft im Blick: Einen Laden, in dem er Gras verkaufen kann, ähnlich wie die „Coffee-Shops“ in den Niederlanden. Wann diese Shops in Deutschland legal werden, das ist noch unklar. Zunächst soll es Modellprojekte in einzelnen Städten geben, die wissenschaftlich begleitet werden.

Gesetz wird unterzeichnet

Bleibt die Frage, ob und wann der Bundespräsident das neue Cannabis-Gesetz unterschreibt? Derzeit werde das Gesetz verfassungsrechtlich geprüft, heißt es aus dem Bundespräsidialamt auf Anfrage. Aller Voraussicht nach werde es diese Woche unterzeichnet, um wie vorgesehen zum 1. April in Kraft treten zu können, so Sprecher Alessandro Peduto. „Der Bundespräsident wird das Gesetz allerdings nicht unterzeichnen, denn der ist im Urlaub.“ Als Vertretung ist die Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig zuständig, um das Gesetz zu unterzeichnen.

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