Hagen. Der Streit um die Sanierung der Hüttenbergstraße geht weiter. Jetzt spricht der Rechtsanwalt der Anlieger. Es geht um fast 1 Million Euro.

Im Ringen um die Kosten für die Sanierung der Hüttenbergstraße in Eilpe hat sich jetzt der Rechtsanwalt der Anwohner, Christian Schultz, zu Wort gemeldet. „Wir streben eine Verhandlungslösung an“, erklärte er gegenüber unserer Zeitung. Die Stadtverwaltung in Hagen ignoriere jedoch jegliches Gesprächsangebot und habe bislang drei seiner Schreiben unbeantwortet gelassen.

Die Stadt scheine die Eingaben der Anlieger nicht zur Kenntnis genommen geschweige denn gewürdigt zu haben, so Schultz. Er führt an, dass die Hüttenbergstraße in den Erschließungs-Beitragssatzungen vom 22. Juni 1961 und vom 26. Oktober 1967 jeweils als Erschließungsstraße erwähnt sei: „Die Straße war damals auch tatsächlich fertiggestellt“, betont der Rechtsanwalt: „Sie ist als reguläre Straße an das übrige Straßennetz in Eilpe angebunden.“

Merkmale für fertige Straße liegen seit Jahrzehnten vor

Die in der Erschließungsbeitragssatzung festgelegten Merkmale für eine fertiggestellte Straße lägen bereits seit Jahrzehnten vor, fährt Schultz fort und verweist auf eine den Verkehrserfor­dernissen entsprechende Straßendecke mit einem tragfähigen Unterbau, eine Straßenentwässerung und eine Straßenbeleuchtung, die jeweils den damaligen Ausbaugepflogenheiten entsprächen.

Seit über 40 Jahren sei die Hüttenbergstraße nicht weiter ausgebaut worden. Der heutige Zustand mit der seit weit über 40 Jahren bestehenden Asphalt­decke beweise, dass die Straße durch den tragfähigen Unterbau so erhalten worden sei, dass bisher keine größeren Schäden entstanden seien, selbst nicht durch die Jahrhundertflut im Juli 2021: „Bisher sind lediglich Schäden entstanden, die durch laufende Unterhaltungsarbeiten der Stadt zu beheben gewesen wären, die sie aber unterlassen hat.“

Kerine erstmalige Herstellung, sondern nur eine Verbesserung

Nach höchstrichterliche Rechtspre­chung von Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht sowie Oberverwaltungsgericht Münster kommt es laut Schultz „für die durch Erschließungsbeiträge abzugeltende Vorteilslage allein auf die tatsäch­liche technische Durchführung der jeweiligen Erschließungsmaßnahme an“. Diese tatsächliche technische Durchführung liege hier seit weit über 40 Jahren vor. „Schließlich sind alle Anliegergrundstücke seit Jahrzehnten voll erschlossen“, so der Rechtsanwalt. Die geplanten Maßnahmen der Stadt stellten daher lediglich eine Verbesse­rung der Straße, sicher aber nicht die behauptete erstmalige Herstellung im Sinne des Baugesetzbuches dar.

Schultz geht es darum zu belegen, dass die Auffassung der Stadtverwaltung, die Hüttenberg­straße werde jetzt „erstmalig endgültig hergestellt“, entgegen allen dargelegten Argumenten erfolgt sei: „Dass sie bisher nicht einmal auf die Schreiben geantwortet hat, aber dennoch unbeeindruckt bei ihrer These bleibt, sehe ich leider als Zeichen einer bürgerfernen Verwaltung.“

Die Stadt verweist darauf, dass es im Vorfeld eine Bürgerinformationsveranstaltung gegeben habe, auf der den Anliegern die Rechtslage und der geplante Ausbau vorgestellt worden seien. Zudem hätten einige Anlieger die Möglichkeit genutzt, sich im Rathaus weitere Informationen einzuholen. Und im vergangenen Jahr seien sie auch über die aktualisierte Kostenschätzung informiert worden.

Straße wurde vor 57 Jahren gebaut

Wie berichtet, will die Stadt Hagen die marode Hüttenbergstraße sanieren und diese Maßnahme über Anwohnerbeiträge finanzieren. Dabei spielt es für die Stadtverwaltung offenbar auch keine Rolle, dass der Bau der 280 Meter langen Hüttenbergstraße sage und schreibe 57 Jahre zurückliegt. Für die in der Straße notwendigen Arbeiten veranschlagt die Stadt Hagen einen Betrag von 1,066 Millionen Euro. Die beitragsfähigen Kosten, die auf die Anwohner umgelegt werden dürfen und von diesen bezahlt werden müssen, belaufen sich demnach mittlerweile auf 940.800 Euro.

Durchschnittlich 25.000 Euro fordert die Verwaltung von jedem der 30 Grundstücksbesitzer, der eine Fläche an dem Straßenabschnitt zwischen den Abzweigungen Am Weitblick und Krähnockenstraße sein Eigen nennt.