Hagen. Die Veränderungssperre für das Gymnasium Garenfeld soll verlängert werden. Unklar ist, ob die Stadt mit dem Besitzer über einen Kauf verhandelt.

Die Stadt Hagen möchte die Veränderungssperre für das Gelände des ehemaligen Gymnasiums in Garenfeld um ein Jahr verlängern. Famit soll verhindert werden, dass der Besitzer dort Fakten schafft, die wiederum die Planung der Stadt durchkreuzen würden. Als erstes politische Gremium wird sich die Bezirksvertretung Nord am 6. März mit der Thematik beschäftigen.

Bei der Veränderungssperre handelt es sich um ein verwaltungstechnisches Instrument der Bauleitplanung, das es einer Kommune erlaubt, die Errichtung von Gebäuden, die den Vorgaben des künftigen Bebauungsplans entgegenstehen würden, für mindestens zwei Jahre zu untersagen. Die Stadt Hagen hat beispielsweise 2019 mittels einer Veränderungssperre den Bau eines Discounters an der Lütkenheider Straße in Boele verhindert.

Stadt gegen Mehrfamilienhaus mit 25 Wohnungen

In Garenfeld geht es darum, dem vom Besitzer der Immobilie eingereichten Antrag auf Umwandlung des Schulgebäudes in ein Mehrfamilienhaus mit 25 Wohnungen einen Riegel vorzuschieben. 2022 erließ der Stadtrat deshalb eine zweijährige Veränderungssperre. Diese soll nun um ein Jahr verlängert werden, da die Alternativplanungen der Stadt noch nicht abgeschlossen sind.

Denn das Vorhaben des Besitzers beantwortete die Verwaltung seinerzeit mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes, der den Abriss der Schule und den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern vorsieht. An dieser Planung hält die Stadt Hagen weiterhin fest. Das Schulgelände soll in Form einer aufgelockerten und an die dörflichen Strukturen Garenfelds angepassten Wohnbebauung entwickelt werden, aufgrund der Lage bietet sich die Errichtung von Doppelhäusern und freistehenden Einfamilienhäusern an. Die an das Gelände angrenzende Landwirtschaftsfläche soll in das Wohngebiet integriert werden.

Wohnen in der Schule verboten

Bereits im Sommer 2021 hatte die Stadt für das Schulgelände in Garenfeld eine „Nutzungsuntersagung“ ausgesprochen. Damit wurden dem Besitzer jegliche baulichen oder handwerklichen Arbeiten sowie das Wohnen in der Schule verboten. Lediglich dringend notwendige Arbeiten dürfen erfolgen, damit die Bausubstanz keinen Schaden erleidet.

Auf die Frage, ob die Stadt noch Kontakt zum Besitzer der Ex-Schule pflege oder gar Verhandlungen zum Kauf des Geländes anstreben, hieß es sibyllinisch aus dem Rathaus: „Die Stadt ist weiterhin bemüht, mit dem Besitzer der Immobilie über die zukünftige Nutzung zu sprechen.“

Privatschule am Abgrund

Sinkende Schülerzahlen und damit einhergehende finanzielle Schwierigkeiten hatten die Privatschule an den Abgrund gebracht. Der Internatsbetrieb war bereits 2010 eingestellt worden, im Schuljahr 2016/17 wurde die Schule nur noch von 121 Jungen und Mädchen besucht, schließlich zogen die Verantwortlichen die Notbremse und kündigten mit Ablauf des Schuljahres die Schließung an. 17 junge Leute waren im Juli 2017 die letzten Abiturienten nach 110 Jahren Schulgeschichte. Ein großer Teil des Inventars wurde im März 2018 auf einem Trödelmarkt verkauft.

Seitdem steht das riesige Gebäude leer. Die Villa an der Einfahrt, in der bis zu ihrem Tode 2011 die würdige Katharina Hille lebte, wurde von einem Dortmunder Chirurgen erworben. Vor dem Hagener Schöffengericht, wo er wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, hatte der Besitzer (23) der Schule im November angekündigt, er wolle in die ehemalige Direktorenwohnung des Internats in Garenfeld einziehen.

Staatsanwaltschaft scheitert mit Einziehung

Dagegen durfte er die Schule behalten, obwohl die Staatsanwaltschaft Hagen einen Einziehungs-Antrag für das ehemalige Internat Garenfeld sowie das dazu gehörende 18.500 Quadratmeter große Grundstück gestellt hatte. Die Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts wies dieses Ansinnen im Oktober zurück. Der Strafverfolgungsbehörde war es trotz zahlreicher Verdachts- und Anknüpfungspunkte nicht gelungen, den Nachweis zu führen, dass der entrichtete Kaufpreis in Höhe von 915.000 Euro aus rechtswidrigen Taten stammt.