Hagen-Garenfeld. Der 23-jährige Investor muss sich wegen Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten. Dort kündigt er auch seinen baldigen Umzug nach Hagen an.

Der junge Erwerber (23) des ehemaligen Internats Garenfeld ist auch sonst mit seinen Immobiliengeschäften sehr erfolgreich: In Herne kaufte er ein Mehrfamilienhaus für 90.000 Euro und verkaufte es für 700.000 Euro weiter. Doch der Fiskus blieb bei dem Deal außen vor. Wegen Steuerhinterziehung musste er sich deshalb vor dem Hagener Schöffengericht verantworten - und wurde verurteilt: eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung.

Zur Person des Angeklagten hieß es nun: Er sei zurzeit arbeitslos, aber nicht mittellos. „Mein Mandant lebt von der Unterstützung durch seine große Familie“, erklärt Verteidiger Jan-Henrik Heinz (Dortmund). Das möge Außenstehende wohl irritieren. Aber der enge Zusammenhalt unter Roma-Verwandten sei mit den Verhältnissen unter deutschen Familien absolut nicht vergleichbar, betont der Anwalt.

23-Jähriger wohnt aktuell in Wohnblock in Dortmund-Scharnhorst

Der Angeklagte selbst gibt an, seit zwei Monaten bei seiner Freundin zu wohnen. Um ihren Nachnamen angeben zu können, muss er aber erst in seinem Handy nachschauen. Postalisch sei er unter ihrer Anschrift zu erreichen. Die Adresse weist einen Wohnblock in Dortmund-Scharnhorst aus, nicht gerade ein nobles Viertel. Aber das soll sich bald ändern: Er werde in die ehemalige Direktorenwohnung des Internats in Garenfeld einziehen, kündigt der 23-Jährige strahlend an.

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Staatsanwalt Dr. Marco Klein (50) verliest die Anklageschrift (Az. 63 Ls 23/23): Der Jungunternehmer, der nach eigenen Angaben „noch teilweise“ in der Schweiz als Teppichhändler, Schmuck- und Pelz-Ankäufer tätig ist, hatte im Dezember 2020 ein Mehrfamilienhaus in Herne verkauft. Das Objekt in der Rottstraße, ein zweigeschossiger roter Backsteinbau im Zechenhausstil, wurde von einer Immobilienholding erworben. Als Gesamtverkaufspreis wurden 700.000 Euro vereinbart.

Vorwurf: 190.863 Euro Steuern hinterzogen

Allerdings habe der Angeklagte seinen Veräußerungsgewinn dem Finanzamt nicht gemeldet: Eine bis zum 31. August 2022 fällige Steuererklärung sei nicht abgegeben worden. Dadurch sei „Einkommensteuer in großem Ausmaß verkürzt“ worden. Um exakt 190.863 Euro, so der errechnete Vorwurf der Staatsanwaltschaft Hagen.

Zivilprozess in Bochum: Arbeiten nicht fachmännisch ausgeführt

Die Beweisaufnahme ergibt: Tatsächlich sind von dem vereinbarten Kaufpreis für das Wohnhaus in Herne bis heute nur 580.000 Euro geflossen. Eine letzte Rate von 120.000 Euro hält die Holding zurück, weil sie sich im Nachhinein geprellt fühlt. Begründung: Den vertraglich zugesicherten Ausbau des Dachgeschosses hätten die hilfreichen Familienmitglieder des Angeklagten in Eigenregie durchgeführt. Und zwar weder fachgerecht noch mängelfrei, sondern eher stümperhaft. Darüber wird derzeit noch in einem Zivilprozess vor dem Landgericht Bochum gestritten.

Mein Mandant lebt von der Unterstützung durch seine große Familie
Jan-Henrik Heinz, Verteidiger aus Dortmund

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Albrecht Bogumil hat die Steuerlast aus dem Gewinn der verkauften Immobilie neu berechnet. Dabei wurde auch die 120.000-Euro-Rate berücksichtigt, die der Angeklagte noch nicht erhalten hat. Letztlich konnte ein Schaden in Höhe von 138.000 Euro festgestellt werden. Das Urteil lautete daher auf „Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall“. Es ist nicht rechtskräftig.