Hagen. Volle Kitabeiträge – ohne volle Betreuungsleistung. Das soll sich nun in Hagen für Familien ändern, fordert zumindest die SPD. Die Details:
Nachdem der Petitionsausschuss des Landtags die Stadt Hagen dazu aufgefordert hat, Eltern einer Hagener Kita nach massiven Betreuungsausfällen Teile der Gebühren zu erstatten, reagiert nun auch die Politik. Nicht nur fordert die SPD die Verwaltung dazu auf, die entsprechenden Rückzahlungen für die ausgefallene Betreuung an die Eltern vom Kuhlerkamp zurückzuüberweisen. Vielmehr strebe man nun auch eine Änderung der Beitragssatzung an, um künftig besser für derartige Situationen gewappnet zu sein.
Im Rathaus soll nun, so der Antrag der Sozialdemokraten, eine Satzungsänderung erarbeitet werden, die darauf abzielt, „allen beitragspflichtigen Erziehungsberechtigten ihre bereits gezahlten Beiträge zukünftig zu erstatten, wenn die gebuchte Betreuung in einer Einrichtung aus Personalmangel über den 10. Tag hinaus nicht erbracht werden kann“, so die SPD.
Die Stadt hat sich bislang gegenüber der Redaktion auf eine Anfrage vor 16 Tagen noch nicht dazu geäußert, ob und wenn ja in welcher Höhe eine Erstattung an die Eltern vorgesehen ist.
Stadt soll neuen Entwurf vorlegen
Schon in der nächsten Beratungsrunde soll ein entsprechender Vorschlag der Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss sowie dem Haupt- und Finanzausschuss zur Abstimmung vorgelegt werden. Eine finale Entscheidung dazu würde dann der Stadtrat in seiner Sitzung Mitte Dezember treffen, sofern kein weiterer Beratungsbedarf besteht.
Als Begründung zieht die SPD ähnliche Argumente heran, wie zuletzt auch der Petitionsausschuss in seiner Stellungnahme. Zur Erinnerung: In der betroffenen Kita am Kuhlerkamp werden mehr als 70 Kinder betreut. Aufgrund massiver Personalausfälle konnte jedoch über Wochen und Monate hinweg lediglich eine Notbetreuung für 35 Kinder angeboten werden. Einige konnten über Wochen lang die Kita überhaupt nicht besuchen, schilderten verzweifelte Eltern damals gegenüber der Redaktion. Auch mit dem Arbeitgeber hatten Eltern immer wieder Probleme bekommen, weil sie nicht mehr zuverlässig einsetzbar waren.
Die Kitabeiträge hingegen mussten auch trotz der Ausfälle in voller Höhe gezahlt werden. Die städtische Satzung sah bislang lediglich eine Erstattung in besonderen Streik-Fällen über mehrere Tage vor, nicht aber bei personal- oder krankheitsbedingten Ausfällen.
Einheitliche Regelung für betroffene Familien
Die SPD-Ratsfraktion halte es mit Blick auf mögliche weitere Betreuungsmissstände in den Hagener Kindertagesstätten – die Kita Cunostraße (die wegen Schimmelbefalls geschlossen ist) sei hier als ein weiteres Negativbeispiel zu benennen - „für unerlässlich, eine gesetzlich haltbare und damit für alle beitragspflichtigen Erziehungsberechtigten geltende Regelung zu schaffen.“
Auch der Petitionsausschuss hatte in seiner Stellungnahme bereits deutlich gemacht, dass in anderen Städten und Kommunen längst Wege gefunden würden, um Eltern in solch herausfordernden Situationen eine zumindest finanzielle Entlastung zukommen zu lassen.
Die Streik-Regelung (sie gilt ab dem 11. Tag) soll nun, wenn es nach der SPD geht, um den Zusatz ergänzt werden, dass auch bei massiven Betreuungsausfällen eine Rückzahlung ermöglicht wird.