Garenfeld. Wirbel um ehemaliges Privat-Gymnasium: Staatsanwaltschaft Hagen hat den Verdacht, dass die Mittel für den Kauf aus illegalen Geschäften stammen
In die zähe Hängepartie rund um die bauliche Entwicklung auf dem Gelände des ehemaligen Privat-Gymnasiums in Garenfeld kommt jetzt offenkundig durch die Staatsanwaltschaft Hagen auf juristischem Wege neue Bewegung. Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli bestätigte gegenüber der Stadtredaktion, dass ein selbstständiges Einziehungsverfahren auf den Weg gebracht worden sei, weil der begründete Verdacht bestehe, dass das Geld, aus dem vor zwei Jahren der Kaufpreis für das Grundstücks- und Immobiliengeschäft beglichen wurde, aus Straftaten stamme. Es handelt sich also um den klassischen Verdacht einer Geldwäsche.
„Auf unseren Antrag hin hat das Amtsgericht Hagen im Mai 2022 einen Beschluss erlassen, mit dem das fragliche Grundstück beschlagnahmt wurde. Zur Sicherung der Beschlagnahme wurde ein entsprechender Vermerk in das Grundbuch eingetragen“, formulierte der Sprecher der Anklagebehörde. Das bedeutet konkret, dass das etwa 18.500 Quadratmeter große Areal mit dem stattlichen Bildungsgebäude darauf durch die Justiz vorerst eingefroren wurde.
Roma kauft Immobile Stiftung ab
Knapp zwei Jahre ist es inzwischen her, dass ein damals 21-Jähriger das seit 2017 leerstehende Gymnasium in Garenfeld der Hille-Stiftung für einen Betrag knapp unter der Million-Schwelle abkaufte. Da der Investor nach eigenem Bekunden im Gespräch mit der Redaktion aus einer Roma-Familie stammt, machte sich in der Garenfelder Nachbarschaft die Sorge breit, dass durch weitere Zuwanderer aus Südosteuropa das harmonische Sozialgefüge im Dorf verändern könnte. Denn der Käufer hatte bei der Stadt bereits eine Bauvoranfrage platziert, in dem Schulgebäude 25 Wohneinheiten entstehen lassen zu wollen.
Die Stadt reagierte auf dieses Ansinnen, indem sie einen veränderten Bebauungsplan auf den Weg brachte, der in Anlehnung an die bestehenden Strukturen nach einem Abriss des Gymnasiums auf dem Gelände ausschließlich Doppel- und Einfamilienhäuser vorsieht. Hintergrund war, dass auch Oberbürgermeister Erik O. Schulz sich schon seinerzeit nicht des Eindrucks erwehren konnte, dass durch die massive EU-Zuwanderung aus Südosteuropa das Maß des Verträglichen an nur äußerst mühsam integrierbaren Migranten aus diesem Kulturkreis in Hagen inzwischen erreicht sei. Daher verfolgte die Stadt von Beginn an das strategische Ziel, hier kein weiteres Großobjekt einer Roma-Familie zu überlassen, bei der angesichts der Erfahrungen in anderen Großstädten die Sorge bestehe, dass dort weitere Domizile für Großfamilien entstehen könnten. Seitdem hat im Hagener Rathaus niemand mehr etwas Konkretes von dem Käufer gehört.
Stadttochter hatte Interesse an Kauf
Ursprünglich hatte die Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft (HEG) ebenfalls Interesse für das Gelände signalisiert. Doch zu diesem Zeitpunkt war die Tinte unter dem Vertrag zwischen dem Käufer und der Hille-Stiftung bereits seit Februar 2021 trocken.
Allerdings war bis zum Sommer 2021 aufgrund eines baulichen Schadens noch nicht die gesamte Kaufsumme geflossen. In diese Verfahrenslücke versuchte die HEG im Sommer 2021 hineinzugrätschen, indem sie der Stiftung kurzerhand ein besseres Angebot vorlegte – eine Offerte, die der Verkäufer auch gerne angenommen hätte. Doch ausgerechnet einen Tag vor dem Abschluss der verbesserten Offerte durch die Stadt-Tochter überwies der junge Roma mit deutschem Pass, der seinerzeit in der Schweiz eine Polsterei betrieb und nach eigenen Angaben von An- und Verkauf lebte, den noch offenen Restbetrag, und die HEG hatte auf der Zielgeraden das Nachsehen.
Zweifel von Beginn an
Einziehung von Vermögen
Das selbstständige Einziehungsverfahren gibt es seit 2017 und gilt als strafrechtliches Instrument, mit dem der Staat Vermögen einziehen kann, das offenkundig aus Straftaten herrührt. Eine vorherige Verurteilung wegen irgendeiner Straftat ist zur Sicherung von Vermögenswerten zunächst nicht erforderlich.
Die Stoßrichtung richtete sich vorzugsweise gegen den Terrorismus und organisierte Kriminalität. Durch die Einziehung sollen aus Straftaten rechtswidrig erlangte Vermögensvorteile abgeschöpft werden. Außerdem soll sie verhindern, dass sich Straftaten wirtschaftlich für die Täter lohnen, um so weitere Anreize zur Tatbegehung zu nehmen.
Die Maßnahme, so die Erläuterung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, hat also zunächst präventiven Charakter, da die mit der Bereicherung des Täters entstandene strafrechtswidrige Vermögenslage korrigiert werden soll.
An dem seriösen geschäftlichen Hintergrund des Käufers gab es von Beginn an erhebliche Zweifel: Inzwischen ist die Staatsanwaltschaft Hagen aufgrund der parallel laufenden Ermittlungen zu dem Ergebnis gekommen, dass hier Vermögensgegenstände mit Barem erworben wurden, bei denen die Mittel aus kriminellen Taten stammen, erläutert Pauli den Hintergrund: „Wir haben sehr konkrete Hinweise darauf, dass das Geld aus solchen Quellen stammt.“
Aufwändige Recherchen
Dass das Einziehungsverfahren erst jetzt – knapp zwei Jahre nach dem Grundstücksdeal – beantragt wurde, begründet die Anklagebehörde mit den aufwändigen Recherchen nach der Herkunft der Gelder: „Das mussten wir erst objektivieren“, so der Oberstaatsanwalt. Doch die strafrechtlichen Erkenntnisse, dass die Mittel überwiegend aus Betrugsdelikten stammen, seien jetzt dargelegt, auch wenn nicht jeder Euro konkreten Fällen zugeordnet werden könne.
Pauli verweist an dieser Stelle auch auf einen engen, konstruktiven Austausch mit den Schweizer Behörden, bei denen ebenfalls mehrere Verfahren anhängig seien. Über die Einziehung zu entscheiden hat das Landgericht Hagen, bei welchem Ende des letzten Jahres ein entsprechender Antrag gestellt wurde. „Derzeit macht sich die Wirtschaftsstrafkammer in Hagen ein Bild von dem Fall“, erwartet der Vertreter der Anklage, dass das Verfahren noch in diesem Jahr eröffnet wird.
Selbstverständlich hat die Redaktion auch versucht, eine Stellungnahme des Käufers zu den Vorwürfen der Anklage einzuholen. Doch weder er persönlich noch sein Anwalt wollten über mehrere Tage hinweg die konkreten Fragen der Redaktion nicht beantworten.