Hagen. Die versprochenen Energiepreisbremsen werden in Hagen mit Verspätung wirksam. Energieversorger Mark-E will aber die volle Entlastung weitergeben.
Der Energieversorger Mark-E in Hagen wird die vom Gesetzgeber beschlossenen Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme erst mit Verspätung an die Kunden weitergeben. Wie Andreas Köster, Sprecher des Hagener Unternehmens, am Donnerstag mitteilte, werde die Entlastung erst mit dem April-Abschlag fällig.
Wie viele Energieversorger in Deutschland stehe auch Mark-E vor einer Mammutaufgabe, so Köster. Das Hagener Unternehmen arbeite mit Hochdruck an der gesetzeskonformen Umsetzung der Energiepreisbremsen. Insbesondere die Implementierung der dazu notwendigen IT-Lösungen sei jedoch aufwändig und in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit kaum zu realisieren. „Um die Preisbremsen mit der nötigen Sorgfalt umzusetzen, müssen rechtliche Anforderungen geprüft, technische Prozesse in einem Massenmarkt installiert und Probeläufe durchgeführt werden“, so Köster. „Mark-E muss die Fertigstellung der Umsetzung zu den Energiepreisbremsen leicht verschieben und wird die Entlastungen an die Kunden beginnend mit dem April-Abschlag weitergeben.“
Entlastung wird rückwirkend berücksichtigt
Wichtig dabei: Alle Kunden werden die ihnen zustehenden Entlastungen in voller Höhe erhalten. Konkret bedeutet dies für die Kundinnen und Kunden mit automatischer Abbuchung, dass die Abschlagszahlung für März wie üblich eingezogen wird. Kunden, die Ihren Strom- oder Gasabschlag selbst überweisen, sollen dies auch für den Monat März in gewohnter Höhe tun.
Mit Wirkung zum 1. April wird Mark-E dann alle Entlastungsbeträge rückwirkend ab Januar berücksichtigen und entsprechend verrechnen.
Das gilt bei der Gaspreisbremse
Bei der Gaspreisbremse gilt, dass Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen, die bereits von der Soforthilfe im Dezember profitiert haben, ab 1. März ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis erhalten. Das heißt, der Preis ist für 80 Prozent des Verbrauchs gedeckelt, und zwar bei 12 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh).
Kleinere und mittlere Wärmekunden erhalten ebenfalls für 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs einen garantierten Bruttoarbeitspreis. Dieser liegt für Wärme bei 9,5 ct/kWh. Für Verbräuche oberhalb dieser Kontingente muss jeweils der vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden.
Das gilt bei der Strompreisbremse
Stromkunden, die bisher weniger als 30.000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWh. Für Verbräuche oberhalb dieses „Basis-Kontingents“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis. Wenn die Stromkundinnen und -kunden weniger als 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs verbrauchen, erhalten sie trotzdem die Entlastung in voller Höhe. So bleibt der Einsparanreiz erhalten.
Das Bundeswirtschaftsministerium macht die Einsparung an folgendem Beispiel deutlich: Eine vierköpfige Familie hat einen Stromverbrauch von 4 500 kWh im Jahr, das sind 375 kWh im Monat. Ihr bisheriger Strompreis lag bei 30 ct/kWh, also 113 Euro im Monat.
Ihr neuer Strompreis liegt bei 50 ct/kWh. Ohne die Strompreisbremse müsste die Familie damit 188 Euro pro Monat zahlen – also 75 Euro mehr als bisher. Mit der Strompreisbremse zahlt sie monatlich 158 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch, also 30 Euro weniger. Denn für bis zu 80 Prozent des Verbrauchs zahlt sie nur 40 ct/kWh, für 20 Prozent zahlt sie 50 ct/kWh.
Wenn die Familie am Ende des Jahres weniger Strom verbraucht hat als prognostiziert, bekommt sie auf ihrer Endabrechnung Geld zurück – dabei werden die im Vergleich zur Prognose eingesparten Kilowattstunden mit ihrem (neuen, höheren) Vertragspreis multipliziert. Wenn sie 30 Prozent Strom spart, bekommt sie also 675 Euro zurück. Umgerechnet auf die Monate lägen die Energiekosten mit der Strompreisbremse dann 11,25 Euro niedriger als bisher.
Hier kann man sich informieren
Alle betroffenen Kundinnen und Kunden von Mark-E werden im März ein ausführliches und individuelles Anschreiben mit allen wichtigen Informationen zu den Preisbremsen erhalten. Auch unter www.mark-e.de/entlastungspakete/ hat Mark-E entsprechende Informationen zusammengestellt.
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Mark-E ist unter den gewohnten Kommunikationskanälen erreichbar. Aufgrund des deutlichen Anstiegs der Kundenanfragen – insbesondere zu den Regelungen der Preisbremsen – empfiehlt Mark-E, sich bevorzugt über die Website und die dort bereitgestellten FAQs zu informieren.
Darüber hinaus können Kunden Stammdaten und Zählerstände über das Online-Center und nun auch über die Mark-E App ändern. Diese steht sowohl im Google Play Store als auch im Apple Store zum Download zur Verfügung.