Hagen. Die Frist ist zwar abgelaufen, doch wer jetzt zügig seine Grundsteuererklärung einreicht, kann ohne Strafe davonkommen. Noch.

Die nordrhein-westfälischen Finanzämter haben für alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer eine Hotline eingerichtet, die bei Fragen rund um die Grundsteuerreform unterstützt. „Unsere Grundsteuer-Hotline ist bereits seit April 2022 in Betrieb“, erklärt Frauke Overbeck, Leiterin des Finanzamts Hagen. „Seitdem haben rund 18.400 Anruferinnen und Anrufer die Hotline genutzt. Unsere Expertinnen und Experten beantworten kompetent alle Fragen zur Reform, zur Abgabe der Erklärung oder zu den Bescheiden.“

Die Hotline des Finanzamts Hagen ist montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter Tel. 02331/180-1959 erreichbar. „Es ist uns wichtig, weiterhin Unterstützung zu gewährleisten“, so Anna Goltz, Geschäftsstellenleiterin des Finanzamtes in Hagen. Zudem steht die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de rund um die Uhr zur Verfügung.

Abgabe auch über Elster möglich

Eigentümerinnen und Eigentümer finden dort hilfreiche Informationen zum weiteren Ablauf nach der Abgabe sowie Hinweise zu den einzelnen Bescheiden, die sie von ihrem Finanzamt erhalten. „Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Finanzamt Elster möglich“, betont die Leiterin Overbeck.

Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Erinnerungsschreiben für Eigentümer

In Hagen wurden bislang 39.600 Grundsteuererklärungen abgegeben, das sind 73 Prozent. Mehr als ein Viertel der zur Abgabe verpflichteten Eigentümer hat die Erklärung demnach noch nicht eingereicht.

Wer die Grundsteuererklärung nicht fristgerecht abgegeben hat, erhält ein Erinnerungsschreiben, in dem das Finanzamt die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Abgabe auffordert. „Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, werden wir die Besteuerungsgrundlagen adäquat schätzen“, so Overbeck: „Zur Klarstellung: Eine Schätzung vom Finanzamt entbindet nicht von der Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung.“

Deshalb hat die Finanzverwaltung auch die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes. Von dieser Option werde das Finanzamt Hagen vorerst keinen Gebrauch machen, so Anna Goltz: „Wer zügig nach Ablauf der Frist seine Grundsteuererklärung abgibt, der kann damit rechnen, dass er keine Verspätungszuschlag erhält.“

Das bedeute andererseits nicht, dass man sich nun Zeit mit seiner Erklärung lassen dürfe. Dem Finanzamt Hagen sei aber daran gelegen die Bürger zu animieren, die Erklärung zur Grundsteuer – falls noch nicht geschehen – nun zeitnah nachzuholen.

Grundsteuer muss reformiert werden

In Nordrhein-Westfalen müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren.

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Die Abgabe der Grundsteuerklärungen startete am 1. Juli 2022 und endete nach einmaliger Verlängerung am 31. Januar. Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben.