Hagen. Mit Hilfe von Markierungsarbeiten entstehen am Hauptbahnhof neue Fahrradspuren. Wir erklären, was dort künftig erlaubt und verboten ist.

Morgens um 8.40 Uhr an der Schwenke, Fahrtrichtung Hauptbahnhof: Der Autofahrer auf der rechten Fahrspur ist durchaus irritiert, dass sich unter seinem Wagen plötzlich rote Farbe auftut. Sollte er mit seinem Vehikel womöglich auf einer Radfahrfläche gelandet sein? Wie konnte das geschehen? Ein neues Hinweisschild hatte nicht etwa auf diese veränderte Verkehrsführung hingewiesen, und eine erläuternde Kommunikation seitens der Stadt Hagen blieb in den vergangenen Tagen ebenfalls aus. Daher sei der fahrerische Fauxpas zunächst einmal entschuldigt. Doch künftig gilt: Am Graf-von-Galen-Ring gehört künftig in beiden Fahrtrichtungen die jeweils rechte Spur dem Radverkehr.

Teil eines Konzepts

Im Zuge der Umverteilung wird auch die Schaltung der Ampelanlagen angepasst. Die Arbeiten leiten sich aus dem Radverkehrskonzept der Stadt Hagen ab und haben zum Ziel, die Verkehrssicherheit für Zweiräder zu erhöhen und die Verkehrsbelastung durch Autos weiter zu reduzieren.

Dabei setzt die Stadt bei der notwendigen Ummarkierung der Fahrwege auf eine Sparlösung: Während international üblich Fahrradwege allerorten flächendeckend rot koloriert werden, nutzt die heimische Verwaltung angesichts des drohenden Abriebs und entsprechender Folgekosten lediglich an neuralgischen Punkten die plakative Warnfarbe. Ansonsten sollen künftig weiße Fahrradpikogramme ausreichen, um den Platz für die Fahrradfahrer sauber zu separieren. Was übrigens auch bedeutet, dass die Spur nicht von Logistikern bei Ladetätigkeiten blockiert werden darf.

Deutlich weniger Autos

Die Arbeiten an den Fahrbahnmarkierungen – Kostenpunkt: etwa 38.000 Euro, abgeknapst aus der Stellplatzablöse – haben klammheimlich bereits am Donnerstag begonnen und werden voraussichtlich Ende der kommenden Woche beendet. Die Umverteilung der Fahrspuren ist möglich, da durch die Eröffnung der Bahnhofshinterfahrung der Auto- und Lkw-Verkehr auf dem Graf-von-Galen-Ring deutlich abgenommen hat. Aktuell liegt die durchschnittliche Verkehrsstärke am Tag bei rund 18.200 Fahrzeugen. Den Erfahrungen und Regelwerken zufolge reicht eine zweispurige Straße, ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung, für rund 20.000 Fahrzeuge am Tag aus. Somit wird bei einer Belastung von 10.000 Fahrzeugen pro Fahrtrichtung eine Spur für Radfahrer frei.

Im weiteren Verlauf des Graf-von-Galen-Ring sollen Piktogramme den Radfahrern den notwendigen Platz verschaffen. Die Spuren sind für Autos und verladende Lkw künftig eine Tabuzone.
Im weiteren Verlauf des Graf-von-Galen-Ring sollen Piktogramme den Radfahrern den notwendigen Platz verschaffen. Die Spuren sind für Autos und verladende Lkw künftig eine Tabuzone. © Alex Talash

Aus Wehringhausen kommend, beginnt die Markierung des Radfahrstreifens hinter der Einmündung zum Bergischen Ring. Eine rote Markierung signalisiert den Anfang des Radfahrstreifens. Im weiteren Verlauf sind in regelmäßigen Abständen Piktogramme auf der Fläche markiert. In Einmündungsbereichen – beispielsweise an der Hugo-Preuß-Straße oder der Martin-Luther-Straße – wird der Fahrstreifen rot markiert, um auf die neue Sonderspur hinzuweisen. Im Bereich der Altenhagener Brücke wird der Radverkehr dann auf den bestehenden Radweg in Richtung Altenhagen geführt.

Keine Ausnahmen für Pkw + Lkw

Aus Altenhagen beziehungsweise Eckesey kommend, beginnt der Radfahrstreifen nach der Einmündung zur Straße Am Hauptbahnhof parallel zur Busspur und wird ebenfalls durch eine Rotmarkierung abgesetzt. Ab der Einmündung des Graf-von-Galen-Rings und der Körnerstraße wird der Radfahrstreifen mit sich wiederholenden Piktogrammen auf der ehemals rechten Kfz-Spur geführt. Hinter dem Kreuzungsbereich Graf-von-Galen-Ring und Bergischer Ring verläuft der Radverkehr weiter in Richtung Haspe im Mischverkehr.

Die Markierungsarbeiten können in Zukunft noch erweitert und bei Bedarf angepasst werden, will die Stadt die Wirksamkeit der vorläufigen Spar-Lösung doch erst einmal beobachten. Denn der Radfahrstreifen gilt nach der Straßenverkehrsordnung ausschließlich dem Radverkehr. Autos dürfen auf dem Sonderfahrstreifen weder halten noch parken. Lediglich um zu Parkplätzen zu gelangen, ist ein Queren möglich. Bei solchen Manövern hat der Radverkehr allerdings eindeutig Vorrang.