Hagen. Ein 17-Jähriger, der einen Anschlag auf die Synagoge in Hagen geplant hatte, erhält eine Bewährungsstrafe. Ein Kommentar von Jens Stubbe.
Es ist schwierig, über ein Urteil zu urteilen. Erst Recht, wenn ein Prozess hinter verschlossenen Türen vonstatten gegangen ist und über Argumente und Aussagen fast nichts nach außen dringt. Und doch: Es bleibt kein gutes Gefühl zurück.
Es mag ein Jugendlicher sein, der in Hagen auf der Anklagebank saß. Es muss also nach Jugendrecht geurteilt werden. Und da stehen dessen Zukunft, dessen Chance auf Rehabilitation noch einmal ganz anders im Fokus, als dies bei einem Erwachsenen der Fall gewesen wäre.
Die Aufmerksamkeit der Geheimdienste
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Aber: Wir reden über einen 17-Jährigen, der sich offenbar innerhalb kürzester Zeit radikalisiert hat, der von sich aus Kontakt zu einer terroristisch-extremistischen Vereinigung geknüpft hat, dessen Ziel es war, mit Hilfe eines professionellen Bombenbauers möglichst viele Menschen in den Tod zu reißen und der nur durch die Aufmerksamkeit ausländischer Geheimdienste davon abgehalten werden konnte, seinen grausamen, seinen todbringenden Plan mitten in unserer Stadt umzusetzen.
Die Konsequenz: Er muss nun für einige Zeit in einer Einrichtung der Jugendhilfe leben. Aber: Er ist ein freier, junger Mann.
Wie wirkt Urteil auf die Juden in Hagen?
Die Gesetze unseres Rechtsstaats geben ein solches Urteil her. Aber was es bei unseren jüdischen Mitbürgern auslöst, bei friedlichen Menschen, deren Leben in den Augen dieses 17-Jährigen nichts wert sind, die er auf brutalste Art umbringen wollte – das vermögen wir alle uns nicht vorzustellen. Für sie ist dieses Urteil ein Schlag ins Gesicht.