Hagen. Prozess-Auftakt gegen den jungen Syrer, der einen Anschlag auf die Hagener Synagoge geplant haben soll. Lässt er sich zeitnah ein?

Die große Kamera ist auf das kleine Leuchtschild neben der verschlossenen Saaltür gerichtet. Doch mehr als den Hinweis „Nichtöffentliche Sitzung“ bekommt der Mann vom Fernsehen nicht vor sein Objektiv. Drinnen, im Gerichtssaal 101, hat unterdessen die Verhandlung gegen einen jetzt 17-Jährigen begonnen: Er soll im vergangenen September den Anschlag auf die Synagoge in Hagen geplant haben.

Staatsgefährdende Gewalttat

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagt seit Freitag die Jugendschutzkammer des Landgerichts. Der Anklagevorwurf gegen den Schüler lautet auf „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“. Hauptbeweismittel sind 168 sichergestellte arabische Chatnachrichten, in denen sich der junge Syrer mit einem gewissen Abu Harb („Vater des Krieges“) über die Einzelheiten seines geplanten Bombenanschlags ausgetauscht hatte.

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Bis die Personalien aufgenommen und die vierseitige Anklageschrift verlesen wurde, ist es 10.16 Uhr. Dann treten die Prozessbeteiligten (ohne den Angeklagten) in ein Rechtsgespräch ein: Drei Berufsrichter, zwei Schöffen und zwei Verteidiger. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf ist mit zwei Anklagevertretern im Saal. Seine Eltern, die als Erziehungsberechtigte ebenfalls das Recht gehabt hätten, an der nichtöffentlichen Verhandlung teilzunehmen, sind nicht erschienen. Um 11.02 öffnet sich die Tür zum Gerichtssaal, Verteidiger Ihsan Tanyolu tritt heraus. Über ein zu erwartendes Strafmaß sei nicht gesprochen worden. Tanyolu: „Wir werden bis zum nächsten Prozesstag besprechen, ob sich der Mandant einlässt oder nicht.“