Hohenlimburg/Hagen. Das neue Verfahren beim Corona-Testen bringt neue Probleme für Grundschulen. Leitungen aus Hagen empfehlen, vor Schulbeginn Teststellen zu nutzen

Das geänderte Prozedere beim Corona-Testen an Grundschulen stellt die Schulen vor Ort vor neue Herausforderungen. Um die Labore zu entlasten hatte das Schulministerium beschlossen, ab sofort auf positive Pooltests das Ergebnis nur noch mit Antigen-Schnelltests zu prüfen. Heißt: Wenn Schülerinnen und Schüler in einem PCR-Pool positiv getestet wurden, dann folgt kein zweiter PCR-Test, sondern ein Antigen-Schnelltest in der Schule. Bei einem negativen PCR-Pool können die Schülerinnen und Schüler weiter wie gewohnt am Präsenzunterricht teilnehmen.

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Vor Schulbeginn testen

Bei positiv getesteten Pools hingegen werden alle Schülerinnen und Schüler dieses Pools am nächsten Tag vor Schulbeginn in den Schulen mit einem Antigenschnelltest getestet oder sie dürfen eine Corona-Teststelle nutzen. Letzteres empfiehlt Nikola Scheibel, Schulleiterin der Grundschule Wesselbach. „Ich finde es kritisch, dass die Kinder vor der gesamten Klasse getestet werden, denn bei einem positiven Schnelltest können dann auch unangenehme Situationen für sie entstehen“, sagt Scheibel. Um diesem Problem entgegen zu wirken, sollten Eltern mit den Kindern morgens vor der Schule zu einer offiziellen Teststelle gehen.

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Schulleiterin Sabine Klimmek von der Heideschule ergänzt: „Die Kontaktnachverfolgung benötigt viel Zeit.“ Es müsse zum Beispiel besonders darauf geachtet werden, welches Kind beim Mittagessen neben wem saß, um dann zu schauen, wo es engeren Kontakt ohne Maske zwischen den Schülerinnen und Schülern gab. Hinzu kommt, dass die Eltern bei einem positiv getesteten Kind beruhigt werden müssen. Die Schnelltests binden die vorhandenen Lehrkräfte zusätzlich, sodass sich einzelne Ausfälle im Kollegium mehr auswirken als ohnehin schon.

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Schülerinnen und Schüler, die Teil eines positiven PCR-Pools waren, brauchen ein negatives Schnelltest-Ergebnis, um weiter am Präsenzunterricht teilnehmen zu können. Sobald ein Kind einen positiven Schnelltest hat, muss sich dieses in häusliche Isolation begeben.