Hagen. Für einen 17-Jährigen, der den Anschlag auf die Synagoge in Hagen geplant haben soll, gilt das Jugendstrafrecht. Diese Strafe könnte ihm drohen.

Der mutmaßliche Attentäter (17), der in Hagen einen Anschlag auf die Synagoge geplant haben soll, muss höchstens für fünf Jahre ins Gefängnis. Das hat die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, bei der die Ermittlungen koordiniert werden, jetzt mitgeteilt.

„Der Anklagevorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gem. § 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB sieht für Erwachsene einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor“, erklärt die Generalstaatsanwaltschaft. „Für Jugendliche – wie den Angeschuldigten – sieht das hier einschlägige Jugendgerichtsgesetz als Höchstmaß eine Jugendstrafe von fünf Jahren vor.“

Vorwurf: Anschlag auf Synagoge in Hagen vorbereitet

Dem Jugendlichen wird von der Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen vorgeworfen, sich im Zeitraum vom 17. August 2021 bis zum 29. August 2021 auf die „Begehung eines Anschlages auf eine Synagoge vorbereitet zu haben“. Hierzu, so heißt es weiter, solle er über den Messengerdienst „Telegram“ mit einer Person in Kontakt gestanden haben, die ihn in der Herstellung von Sprengsätzen unterrichtete. Darüber hatte unsere Zeitung exklusiv berichtet.

+++ Lesen Sie auch: Worte allein schützen nicht vor Rassismus +++

Justizminister Peter Biesenbach (CDU) sagte mit Bezug auf den Hagener Fall am Dienstag der Deutschen Presseagentur: „Die Koordinierung der Strafverfolgung im Bereich Terrorismus und Beobachtung von Gefährdern zeigt Erfolg. Ich bin meinen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten unendlich dankbar, wenn wir Anschläge auf diese Weise vereiteln können. Alles Weitere liegt nun in der Hand des Gerichts.“