Hohenlimburg. Zum ersten Mal seit 500 Jahren soll die schwarze Hand das Schloss verlassen. Ihr Ziel liegt dabei in Hagen.

Es war das Jahr 1811, als der Blitz auf Schloss Hohenlimburg einschlug und seine Bewohner kurz darauf im Burgturm fanden, was bis heute das für Tausende Besucher in vielen Jahrzehnten spannendste Mysterium dieser Höhenburg ist: die schwarze Hand. Dass ihre Legende möglicherweise nicht stimmt, hatte ein Paläontologe im Jahr 2010 herausgefunden und dennoch bleibt die Hand in der Vitrine im Turm das Highlight jeder Schlossführung. Nun könnte sie zum ersten Mal fernab einer wissenschaftlichen Untersuchung das Schloss verlassen. Nach über 500 Jahren. Die Stadt Hagen möchte sie im Rahmen der 275-Jahr-Feierlichkeiten im Osthaus-Museum ausstellen. Einfach wird das aber nicht.

Ein einziges mal wurde die Hand im Elseyer Krankenhaus untersucht

„Wir haben beim Fürstenhaus angefragt, ob die schwarze Hand in der Ausstellung zum Stadtjubiläum, die ab 3. September zu sehen sein wird, gezeigt werden kann. Das Fürstenhaus steht einer Leihgabe positiv gegenüber. Eine konkrete Zusage gibt es aber noch nicht, so dass wir aktuell noch nichts näheres dazu sagen können“, erklärt Stadt-Pressesprecher Michael Kaub.

Nach dem ein Blitz in den Turm von Schloss Hohenlimburg im Jahr 1811 eingeschlagen war, wurde die schwarze Hand gefunden.
Nach dem ein Blitz in den Turm von Schloss Hohenlimburg im Jahr 1811 eingeschlagen war, wurde die schwarze Hand gefunden. © WP | Sandra Krosa

Der Paläontologe Dr. Wilfried Rosendahl, Projektleiter der Reiss-Engelhorn-Museen in Mannheim hatte die Hand im Jahr 2010 einer computertomografischen Untersuchung im Elseyer Krankenhaus unterzogen. Sein Team entnahm winzige Gewebepartikel, um der Hand auch mit anderen, modernsten Geräten und Verfahren wie CT-Scan und Radiokarbondatierung ihre dunkle Geschichte zu entlocken. Das Ergebnis: Die Hand ist 500 Jahre alt. Eine Radiokarbondatierung ergab, dass sie aus dem 16. Jahrhundert stammt.

Hackhiebe, Schnitte und Krankheiten konnten nicht nachgewiesen werden

Ermittelt wurde das Jahr 1546 plus/minus 60 Jahre. Die Wissenschaftler fanden heraus, dass es sich um eine rechte Hand handelt, wohl die eines erwachsenen Mannes. Alle Fingerendglieder fehlen sowie ein Teil der Handwurzelknochen. Ein Rest Kordel am Daumen deutet nach Auffassung des Forschers auf eine ältere Etikettierung hin. Nicht gefunden haben die Wissenschaftler Hackhiebe, Schnitte, Krankheiten oder Geschwüre.

Leibzeichen bleibt realistisch: Hand stammt von einem Ermordeten

Dr. Rosendahl war schon im August 2009 überzeugt, dass die schwarze Hand ein Leibzeichen sei, der abgetrennte Körperteil eines Ermordeten. Rosendahls Forschungen haben seinen Arbeitsansatz bestätigt. Die Rechtsprechung sah vom Mittelalter bis zur Frühneuzeit vor, dass Täter und Opfer vor Gericht anwesend sein müssen. Das „Leibzeichen” war sozusagen die Vertretung der würdig bestatteten Leiche.

Diese Ergebnisse wischten auch die Legende um die schwarze Hand vom Tisch, wonach sie von einem Knaben stammt, dem der Scharfrichter vor den versammelten Bürgern der Stadt Limburg eine Hand abschlug, weil der Junge seine Mutter geschlagen hatte. Die erzieherische Legende wurde über Jahrhunderte, bis heute, Generationen von Kindern so weiter erzählt.

Schlossherr Maximilian Fürst zu Bentheim-Tecklenburg sieht Werbeeffekt

Schlossherr Fürst Maximilian zu Bentheim-Tecklenburg steht der ersten Ausleihe der Hand jemals prinzipiell offen gegenüber. Im Sinne einer modernen Museumskonzeption sei eine Ausleihe durchaus sinnhaft. „Wenn man bewusst Exponate an andere Stellen bringt, bringt das auch Schloss Hohenlimburg etwas“, so der Fürst zum Werbeeffekt. Die Hand wäre zwischen September und November weg – eine eher besucherschwache Zeit auf Schloss Hohenlimburg, wo ab Ende des Jahres ein Drehkreuz den Einlass zur Schlossanlage regeln soll.

„Mit der Hand muss sehr vorsichtig umgegangen werden“, so der Fürst, den interessiert, wie die Hohenlimburger über eine Ausleihe denken. Die fürstliche Kanzlei wird der Stadt einen Vertragsentwurf übermitteln, in dem es um Versicherungswerte, einen Restaurator, den Kunsttransport, das Fernhalten von Tageslicht oder Fotorechte geht. Eine Leihgebühr würde das Fürstenhaus nicht erheben.