Breckerfeld. Die bundesweit einheitlichen Corona-Regeln haben Folgen für Breckerfeld. Es gilt eine Ausgangssperre.

Erstmals führt Corona im Ennepe-Ruhr-Kreis zu einer Ausgangssperre. Die gilt damit auch für Breckerfeld. Das ist das Ergebnis einer bundesweit gültigen Regelung.

Alle Bürger müssen ab sofort zwischen 22 Uhr und 5 Uhr in ihren Häusern und Wohnungen bleiben. Ausnahmen sind hier nur in engen Grenzen möglich, dazu gehören der Weg zur Arbeit und die unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen ebenso wie das Aufsuchen medizinischer Hilfsangebote und das Ausführen von Hunden. Bis 24 Uhr wird es zudem erlaubt sein, alleine zu joggen oder spazieren zu gehen.

Inzidenz im Kreis bei 157,4

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Seit langem ist die Inzidenz (aktuell 157,4) über 100 und das heißt nach dem am Donnerstag durchgewunkenen Infektionsschutzgesetz: In den neun EN-Städten, auch in Breckerfeld, greift die Notbremse.

Grundsätzlich gelten mit Blick auf die Inzidenz jetzt und zunächst bis zum 30. Juni befristet bundesweit einheitliche Vorgaben. Sie orientieren sich an den Werten 100, 150 und 165 und müssen jeweils an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten worden sein. Maßgeblich ist hier einzig und allein der für den gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichte Wert.

Krisenstab des EN-Kreises

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Neben den privaten Regeln sind auch die Schulen betroffen sein. „Ich weiß zwar nicht, warum ausgerechnet 165, aber ab dieser Inzidenz dürfen Schulen keinen Präsenzunterricht mehr stattfinden lassen. Die Kitas müssen in die Notbetreuung“, erläutert Michael Schäfer, Leiter des Krisenstabs. Ausnahmen könnten für Abitur- und Abschlussklassen ausgesprochen werden.

Für den Corona-Krisenchef, der den Stab gemeinsam mit Astrid Hinterthür leitet, sind die Maßnahmen zu global: „Ich hielte es für sinnvoller, individuell auf das Geschehen vor Ort zu reagieren.“ Für den Juristen in Diensten der Kreisverwaltung ist die Notbremse „rechtlich problematisch, was ihre Verfassungsgemäßheit anbelangt.“

Ordnungsämter

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Seit mehr als einem Jahr sind die Ordnungsämter zu ihren eigentlichen Aufgaben damit betraut, die sich ständig ändernden Pandemieregeln zu überwachen. Jetzt liegt es zusätzlich bei ihnen, die Ausgangssperren sicherzustellen und bei Verstößen gegen die Haushaltsregeln auszurücken.

Auch abseits vom zeitlichen Aufwand scheint dies kaum möglich. „Wir sind sehr bemüht, unsere vorhandenen Kräfte durch kurzfristige Neueinstellungen aufzustocken“, sagt beispielsweise Hans-Günther Adrian, Sprecher der Stadt Ennepetal.

Kreispolizeibehörde

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Sonja Wever, Pressesprecherin der Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr macht hingegen deutlich: „Wir bekommen keine zusätzlichen Kräfte oder können die Schichten nicht aufstocken. Wir machen alles mit den Kräften, die ohnehin im Dienst sind.“

Die genaue Organisation werde derzeit noch abgestimmt. So soll sichergestellt sein, dass bei brenzligen Situationen umgehend Beamte den Ordnungs- und Sicherheitskräften zur Seite stehen.

Private Treffen engeschränkt

An privaten Treffen drinnen und draußen dürfen dann nur die Mitglieder eines Hausstandes und eine weitere Person teilnehmen. Immerhin gibt es Ausnahmen von der Ausgangssperre: Bis 24 Uhr wird es zudem erlaubt sein, alleine zu joggen oder spazieren zu gehen.

Fortsetzen können die Einzelhandelsgeschäfte im Kreis, die keine Waren des täglichen Bedarfs anbieten, das Modell „Click & Meet“, sie dürfen also von Bürgern mit negativem Schnelltest und gebuchtem Termin besucht werden. Dies gilt grundsätzlich solange, bis die Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 150 liegt. Dann müssen die Geschäfte schließen. Das Abholen vorbestellter Waren bleibt aber möglich.

Friseure bleiben geöffnet

Körpernahe Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen, können weiterhin in Anspruch genommen werden, Friseurbetriebe und die Fußpflege sind geöffnet. Entsprechende Auflagen sind zu beachten. Ebenfalls bleibt es Gastronomiebetrieben und Kantinen möglich, Speisen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten oder auszuliefern.

Weitere Regelungen der Bundesnotbremse: Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken und Drogerien bleiben von ihr unberührt und damit mit den bekannten Auflagen geöffnet, Individualsport im Freien ist mit Personen des eigenen Haushalts oder maximal zwei Personen möglich und 5 Kinder bis 14 Jahre dürfen kontaktlos als Gruppe Sport treiben.

Kinos und Schwimmbäder weiter geschlossen

Keinen Spielraum gibt die bundesweite Regelung den Bereichen Kultur und Freizeit. Freizeitparks, Indoorspielplätze, Schwimmbäder, Diskotheken, Clubs, Spielhallen, Theater, Konzerthäuser, Kinos, Museen, Ausstellungen und vieles mehr bleiben ab einer Inzidenz von 100 geschlossen.Zum „Home-Office“ regelt das neue Infektionsschutzgesetz: Sofern keine betriebsbedingten Gründe dagegen sprechen, müssen Betriebe ihren Angestellten anbieten, zu Hause zu arbeiten, Annehmen müssen diese das Angebot jedoch nur, wenn ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

Über die Unterrichtsform in den Schulen hat das zuständige NRW-Ministerium bereits entschieden: Wegen der wiederholten 100er Inzidenz gilt ab Montag mit Ausnahme für die Abschlussklassen Wechselunterricht inklusive der Pflicht zu zwei Schnelltests pro Woche. Sollte der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 165 liegen, würde dies das vorübergehende Aus für den Präsenzunterricht bedeuten, die Schüler würden zuhause lernen müssen.

Zum Ablauf teilt das NRW-Schulministerium mit: Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 trifft das Ministerium für jeden Kreis die notwendige Feststellung. Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft. Fällt die Inzidenz wieder stabil unter 165, kehren die Schulen am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Ministeriums wieder zum Wechselunterricht zurück.