Hagen. Der Krisenstab der Stadt Hagen hat sich darauf verständigt, alle für Hagen geltenden Corona-Regeln zu verlängern. Welche das sind, steht hier.

Mit einem Inzidenzwert von 294,1 erreicht die Zahl der Neuinfektionen der letzten sieben Tage in Hagen am Samstag den höchsten Wert seit Beginn der Coronapandemie. Der Krisenstab der Stadt Hagen hat sich daher darauf verständigt, alle aktuell für Hagen geltenden Regeln zu verlängern und die Kindergärten im eingeschränkten Pandemiebetrieb zu belassen.

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Kein Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium des Landes konnte die Stadt bei der Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Gottesdiensten oder sonstigen Versammlungen zur Religionsausübung erzielen. Während die Stadt Hagen die Zahl der Teilnehmer aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens auf maximal 30 Personen begrenzen wollte, beharrte das Ministerium auf höchstens 100 Personen drinnen und 250 draußen.

Nur Abschlussklassen und Notbetreuung

Wie berichtet, wird an sämtlichen Hagener Schulen ab Montag, 19. April, der Präsenzunterricht ausgesetzt und, soweit möglich, auf Distanzunterricht umgestellt. Um eine einheitliche Vorgehensweise in kreisfreien Städten und Kreisen sicherzustellen, hat sich das Land NRW am Freitagmittag entschieden, auf Landesebene eine Regelung in der Betreuungsverordnung mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung zu erlassen.

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Demnach werden auch in Hagen die Regelungen zum Schulbetrieb, die in dieser Woche galten, fortgesetzt. Ausgenommen von der Aussetzung des Präsenzunterrichts sind Abschlussklassen der weiterführenden Schulen sowie Notbetreuungen.

Zwei weitere Klagen gegen Ausgangssperre erfolgreich

Die Hagener Kindergärten bleiben weiterhin im eingeschränkten Pandemiebetrieb. Die Stadt erneuerte am Samstag den dringenden Appell, dass Eltern ihre Kinder im Sinne der Kontaktvermeidung möglichst selbst betreuen. Die Kindertageseinrichtungen bleiben jedoch grundsätzlich geöffnet. Ob Eltern das Angebot in Anspruch nehmen, entscheiden sie eigenverantwortlich. Der Betreuungsumfang für jedes Kind bleibt weiterhin um zehn Wochenstunden eingeschränkt.

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Die nächtliche Ausgangssperre hat die Stadtverwaltung neu formuliert. Wie bekannt, hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg am Donnerstag die gegen die Ausgangsbeschränkung (21 bis 5 Uhr) per Eilantrag eingereichte Klage zugunsten eines Mannes aus Hagen entschieden. Am Freitag entschied das Verwaltungsgericht zugunsten zweier anderer Kläger. Für alle anderen Bürger haben diese Gerichtsurteile allerdings keine Auswirkung.

Allgemeinverfügung neu formuliert

Dennoch hat die Stadt Hagen die Urteile zum Anlass genommen, die Begründung der Ausgangsbeschränkung in der verlängerten Allgemeinverfügung neu zu formulieren. So werden unter anderem die bisher seit März 2020 durchgeführten Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie deutlicher hervorgehoben und konkretisiert, warum die Stadt die Ausgangsbeschränkung für erforderlich hält.

Seit 1. März hat das Ordnungsamt 16 illegale Partys nach 21 Uhr aufgelöst. Außerdem wird die aktuelle Infektionslage durch konkrete Zahlen des Gesundheitsamtes belegt.

Die neue Allgemeinverfügung sowie die ergänzende Allgemeinverfügung der Stadt Hagen treten am Montag, 19. April, in Kraft.