Breckerfeld. Die Stadt Breckerfeld wird nicht gegen zwei Windräder auf dem Gebiet von Hagen vor Gericht ziehen. Die Gründe erläutert Bürgermeister Dahlhaus.

Die Stadt Breckerfeld wird nicht gegen zwei Windkraftanlagen klagen, die in unmittelbarer Nähe zur Stadtgrenze auf Hagener Gebiet auf dem Rafflenbeuler Kopf oberhalb des Freilichtmuseum entstehen. Das hat Bürgermeister André Dahlhaus gegenüber unserer Zeitung erklärt.

Zuvor hatte sich der Bürgermeister mit den Ratsfraktionen zu diesem Thema abgesprochen und dann jene Anwohner in der kleinen Ortschaft Rafflenbeul in der Nähe von Zurstraße informiert, die selbst gegen das Vorhaben des Investors und Betreibers SL Naturenergie vor das Oberverwaltungsgericht ziehen wollen (unsere Zeitung berichtet). Markus Leischner sowie Theo Kleinhofer und seine Familie hatten auf Unterstützung durch Politik und Verwaltung gehofft.

Juristen raten Stadt Breckerfeld von einer Klage ab

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„Ich habe Verständnis für die Sorgen der Anwohner“, unterstreicht André Dahlhaus, „und wenn sie in irgendeiner Form Unterstützung benötigen, haben wir ein offenes Ohr. Aber ein eigenes juristisches Vorgehen kommt für uns als Stadt nicht in Frage.“

Zwar habe man sich intensiv mit einer möglichen Klage gegen die Anlagen (Höhe 198 Meter) beschäftigt, sich dabei auch juristischer Expertise bedient und die Angelegenheit im nicht-öffentlichen Teil des Hauptausschusses beraten, habe aber letztlich zu der Erkenntnis gelangen müssen, dass eine mögliche Klage keinerlei Aussicht auf Erfolg habe.

Andere Grundlage für eine Anwohnerklage

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„Die Anwohner können gegenüber den Gerichten argumentieren, dass sie in ihren subjektiven Rechten eingeschränkt sind“, so Dahlhaus, „wir als Stadt können das nicht. Wir verfügen dort über keinerlei Immobilien. Bei uns geht es lediglich darum, ob wir in unserer Selbstverwaltung als Kommune eingeschränkt sind. Ein Beispiel dafür wäre, wenn wir an dieser Stelle ein Baugebiet geplant hätten, dass wir nun nicht umsetzen können.“ Zur dieser Frage gibt es bereits Urteile. Die juristische Hürde sei sehr hoch. Zu hoch, als dass sich eine Klage lohne – wie Politik und Verwaltung letztlich befunden haben.

Zwar sei man als Kommune schon eher als die Anwohner in das Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzt (das keine Beteiligung der Öffentlichkeit vorsieht) beteiligt gewesen, allerdings sei es auch da nur um die Einhaltung gesetzlicher Grundlagen gegangen. „Wir haben in dem Zusammenhang auch auf eine aus unserer Sicht schützenswerte Vogelart hingewiesen“, so Dahlhaus, „allerdings hat sich im Verfahren rausgestellt, dass diese nicht windkraftrelevant war.“

Bürgerbeteiligung im Verfahren nicht vorgesehen

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Insgesamt hätte sich auch Dahlhaus gewünscht, dass die Stadt Hagen Vorrangzonen für Windenergie im Flächennutzungsplan ausgewiesen hätte. „So hätte man besser steuern können“, so der Bürgermeister, „auch die Betroffenen wären beteiligt worden.“

Allerdings ist eine solche Ausweisung auch in Breckerfeld nicht gelungen. Es fehlte an geeigneten Flächen. Das Ergebnis: Verfahren für drei neue Einzelanlagen auch auf dem Gebiet der Hansestadt laufen.