Hagen. Fernuni-Rektorin Ada Pellert begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Corona-Prüfungsordnung.

Ada Pellert, Rektorin der Fernuniversität in Hagen, sieht die Rechtmäßigkeit der Corona-Prüfungsordnung ihrer Hochschule durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster bestätigt: „Wir haben mit großem technischen und organisatorischen Aufwand dafür gesorgt, dass alle Studierenden trotz der Corona-Einschränkungen jetzt ihre Prüfungen ablegen können.“ Mit den jetzigen Regelungen ermögliche die Fernuni unterschiedliche Prüfungsformate, um allen Fachkulturen gerecht zu werden.

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hatte am Donnerstag die Regelungen der Fernuniversität zu beaufsichtigten Online-Prüfungen bestätigt. Es lehnte den Eilantrag eines Jurastudenten ab. Alle Klausuren können wie geplant durchgeführt werden.

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Bedingt durch die Corona-Pandemie finden im März an der Fernuniversität in Hagen keine Präsenzprüfungen statt. Sämtliche Prüfungen werden online abgenommen. Dabei kommen unterschiedliche Prüfungsformen zum Einsatz. So werden die meisten Klausuren als sogenannte „Open Book“-Klausuren ohne Beaufsichtigung durchgeführt. Für einige Klausuren ist jedoch eine Live-Beaufsichtigung vorgesehen, wie sie auch bei Präsenzklausuren üblich ist. Die Entscheidung über das jeweilige Prüfungsformat liegt jeweils beim Prüfer bzw der Fakultät.

Speicherung nur bei Unregelmäßigkeiten

Ein Student der Rechtswissenschaftlichen Fakultät hatte sich in einem Eilantrag gegen die Regelungen zu Videoaufzeichnungen bei den live beaufsichtigten Klausuren gewandt. Diese sehen vor, dass bei den Klausuren Videodaten aufgezeichnet werden. Diese Daten werden grundsätzlich am Ende der Klausur gelöscht. Eine Speicherung findet nur dann statt, wenn entweder die Aufsicht Unregelmäßigkeiten im Prüfungsprotokoll vermerkt, also einen Täuschungsversuch festgestellt hat, oder wenn der Student die Speicherung wünscht.

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Da es anders als bei einer Präsenzklausur keine Zeugen gibt und keine Beweismittel (z.B. „Spickzettel“) sichergestellt werden können, liegt es nach Auffassung der Fernuniversität im beiderseitigen Interesse, dass die gespeicherten Videodaten als Beweismittel im Prüfungsausschussverwendet werden können.

Chancengleichheit für alle Studierenden

Das Oberverwaltungsgericht ist dieser Argumentation gefolgt. Um bei beaufsichtigten Klausuren Chancengleichheit für alle Studierenden zu schaffen, müsse die Fernuniversität dafür sorgen, dass Täuschungsversuche verhindert werden. Die Aufzeichnung und vorübergehende Speicherung von Videodaten zu Beweiszwecken sei dafür „geeignet und erforderlich“.

„Gut, dass das Oberverwaltungsgericht unsere Regelungen bestätigt hat, so Rektorin Ada Pellert: „Uns ist wichtig, dass Prüfungen fair ablaufen, dazu gehört für mich auch der verantwortungsvolle Umgang mit den persönlichen Daten unserer Studierenden.“