Hagen. Die Posse um den falschen Arzt in Hagen zieht Kreise. Der Betrüger soll auch an einer Schule tätig gewesen sein. Eltern sind besorgt.

Die Personal-Posse rund um den falschen DRK-Arzt (32), der sich beim Aufbau des Hagener Impfzentrums mit falschen Unterlagen in den Job geschlichen hatte, ruft nun auch die Hagener Stadtschulpflegschaft auf den Plan. Man verfolge die Berichterstattung um den Hochstapler „mit Erschrecken“, so der Vorstand der Elternvertretung, und könne nicht verstehen, dass ein solcher Mann in einem absolut empfindlichen Bereich – Gesundheitsamt und Schule – schalten und walten konnte.

Den Eltern in Hagen stelle sich natürlich die Frage, wie so etwas passieren könne, schreiben Natascha Veneziano, Aischa Zobeidi, Martin Buchholz, Melanie Kreutz und Ole Pudritz vom Vorstand der Stadtschulpflegschaft an Oberbürgermeister Erik O. Schulz. Sie fragen: „Welche Hürden müssen Mitarbeiter nehmen, um für die Stadt Hagen arbeiten zu dürfen?“

Covid-Tests an Schulen durchgeführt

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An mindestens einer Schule habe der einschlägig vorbestrafte, notorische Betrüger, der inzwischen in Untersuchungshaft sitzt, an Kindern Testungen auf Covid-19 durchführen lassen, in deren Gefolge Quarantänen ausgesprochen worden seien. Die Eltern fragen den Oberbürgermeister Erik O. Schulz, ob andere Mitarbeiter sowie die im Wege der Arbeitnehmerüberlassung tätigen Personen, die in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen, ebenfalls so oberflächlich überprüft würden: „Wir machen uns Sorgen um das Wohl aller Kinder.“

Zuletzt hatten bereits die CDU-Ratsfraktion sowie die FDP-Ratsgruppe von den Auftragnehmern der Stadt mehr Sorgfalt eingefordert und von verloren gegangenem Vertrauen gesprochen.

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Die Eltern wollen von Schulz und dem Fachbereich Personal im Rathaus nun ganz konkret wissen, welche Kriterien „zum Schutz für unsere Kinder“ gelten und was ein Bewerber im Falle einer Einstellung vorweisen muss, ob seine Angaben überprüft werden und ob ein behördliches Führungszeugnis vorgewiesen werden muss: „Ist ein Hausmeister der, der er vorgibt zu sein? Wer ist die Reinigungskraft oder der Schulsozialarbeiter in Wirklichkeit? Können wir Eltern unsere Kinder in Zukunft ohne Sorge in die Einrichtungen schicken?“

Sorgfalts- und Fürsorgepflicht

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Die Stadtverwaltung habe besonders im Umgang mit Schutzbefohlenen eine Sorgfalts- und Fürsorgepflicht, betonen die Elternvertreter: „Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir müssen Ihnen vertrauen können! Und wir wollen Ihnen vertrauen!“

Die Stadtverwaltung Hagen bestätigte den Eingang des Schreibens der Stadtschulpflegschaft auf Anfrage. An einer Antwort werde bereits gearbeitet, hieß es aus dem Rathaus. Bis dahin wolle man noch keinen Kommentar zu dem Schreiben abgeben.