Hagen. Nach der Enttarnung eines falschen Arztes im Hagener Corona-Impfzentrum, fordert jetzt auch die Politik entsprechende Konsequenzen.
Angesichts der Personal-Posse rund um den falschen DRK-Arzt (32) beim Aufbau des Hagener Impfzentrums, der sich als Hochstapler mit falschen Unterlagen in den Job geschlichen hatte, fordern die CDU-Ratsfraktion sowie die FDP-Ratsgruppe von den Auftragnehmern der Stadt mehr Sorgfalt ein. Das ist auch das Ziel eines gemeinsamen Antrags für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Damit reagiert die Hagener Politik auf den Fall eines bereits einschlägig vorbestraften, notorischen Betrügers, der inzwischen in Untersuchungshaft sitzt.
„Ein solcher Fall darf sich nicht wiederholen“, sind sich CDU-Fraktionschef Jörg Klepper und der liberale Ratsgruppensprecher Claus Thielmann einig. „Das Rote Kreuz genießt ein hohes Maß an Vertrauen bei Verwaltungen und politischen Institutionen. Daher erwarten wir, dass der Verband nun alles unternimmt, um den Fall aufzuklären und Nachahmungen zu verhindern. Sind materielle Schäden entstanden, müsste das DRK diese selbstverständlich unbürokratisch ausgleichen“, ergänzt Jörg Klepper.
Erweitertes Führungszeugnis eingefordert
Thielmann erinnert daran, dass gerade in sensiblen Bereichen, wie etwa bei Mitarbeitern mit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen, eine umfangreiche Überprüfung des Personals in jedem Fall zu gewährleisten sei: „Der falsche Arzt ist bereits mehrmals als Betrüger aufgefallen. Wäre ein erweitertes Führungszeugnis des Bundesamtes für Justiz eingeholt worden, wie es gerade bei solchen Tätigkeiten üblich ist, wäre der falsche Arzt sofort aufgefallen. Hier sind möglicherweise Dienstleistungsverträge der Stadt zu überarbeiten, um künftig die Integrität von Angestellten externer Dienstleister sicherstellen zu können“, erwartet der FDP-Vertreter, dass auch die Stadt ihre Standards auf den Prüfstand stellt.
Als positiv bewertet Klepper, „dass Oberbürgermeister Erik O. Schulz die städtischen Bediensteten dazu ermuntert, alle – auch nicht angefragte – Sachverhalte darzustellen. So sollen sich die Strafverfolgungsbehörden ein umfassendes Bild machen können. Von ihnen konnte schließlich keiner ahnen, dass ein hoch professioneller Betrüger vor ihnen stand.“ Angesichts seines Vorstrafenregisters, bei denen einige Verurteilungen sich noch in der Bewährungsfrist bewegen, ist angesichts des erneuten Vorfalls der Hochstapelei bei der nächsten Gerichtsentscheidung mit einer Haftstrafe für den 32-Jährigen zu rechnen.