Hagen. Nach einem Termin des Petitionsausschusses des Landtags am Remberg in Hagen soll sich die Verkehrssituation ändern. Hier die Kritikpunkte.
Die Bürger entlang der Remberg- und Eppenhauser Straße dürfen nach einer jahrelangen Achterbahnfahrt des Frusts und der Vertröstungen jetzt darauf hoffen, dass durch Tempo- und Lkw-Beschränkungen vor ihren Türen für mehr Sicherheit und weniger Lärmbelästigung gesorgt wird.
Das ist das Ergebnis eines Ortstermins mit dem Petitionsausschuss des NRW-Landtages, an dem auch Vertreter der Stadt, der Bezirksregierung, der Polizei sowie der zuständigen Ministerien teilgenommen haben. „Der Petitionsausschuss hat nach dem Eindruck des Verkehrsgeschehen vor Ort großes Verständnis für das Anliegen der Anwohner“, teilt Landtagspräsident André Kuper (CDU) jetzt mit.
Stadt Hagen und Polizei zeigen sich zunächst sperrig
Stadt sieht wenig Gestaltungsspielraum
Die Stadt Hagen hat zuletzt immer die Auffassung vertreten, dass auf der Remberg- und Eppenhauser Straße ein durchgängiges Tempo-30-Limit als Schutz der Anwohner vor Lärm und Gefahren durch den verstärkten Lkw-Verkehr nicht möglich sei. Vielmehr, so die Haltung der Straßenverkehrsbehörde, müsse dafür bei Bundesstraßen und Ortsdurchfahrten eine besondere Gefahrenlage vorliegen.
Das gelte letztlich auch an besonderen Brennpunkten wie der Kita an der Rembergstraße. Hier sei eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf den unmittelbaren Bereich der tatsächlich benutzten Eingänge zu beziehen und auf 300 Meter zu begrenzen. Dabei sei nicht jede Fahrtrichtung gleich zu behandeln.
Ebenso müsse, so die Hagener Stadtverwaltung, für ein Tempolimit die vom Lärm oder von Abgasen ausgehende Gefahr das allgemeine Risiko erheblich übersteigen. Dazu reiche es nicht aus, dass Hagen als die lauteste Großstadt in NRW gelte.
„Im aktuell gültigen Lärmaktionsplan sind die Straßenzüge aufgeführt, an denen straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zielführend sind, die Werte zu verbessern“, verweist die Stadt darauf, dass die Rembergstraße dort gar nicht genannt werde.
Der Hinweis von Stadt und Polizei darauf, dass dort bislang keine Unfallhäufungsstelle vorliege und daher Beschränkungen des Verkehrs nicht angeordnet werden könnten, greift nach Auffassung des Petitionsausschusses die tatsächliche Gefährdungslage und die schützenswerten Belange der Anwohner zu wenig auf.
Daher fordern die Politiker des Gremiums das NRW-Verkehrsministerium auf, bei der Arnsberger Bezirksregierung „eine lösungsorientierte Erörterung mit der örtlichen Straßenverkehrsbehörde der Stadt anzuregen“, um geeignete Maßnahmen einzufädeln: „Den betroffenen Bürgern, die hier tagtäglich leben, ist ein unverändertes Fortbestehen des derzeitigen Zustandes nicht vermittelbar.“
Ähnlicher Appell des NRW-Verkehrsministers
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uletzt hatte bereits NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) auf eine Anfrage des Hagener Landtagsabgeordneten Wolfgang Jörg (SPD) klargestellt: „Auch im Zuge von Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen ist die Anordnung von Tempo 30 zulässig, sofern eine besondere Gefahrenlage vorliegt oder wenn der Verkehrslärm so gravierend ist, dass die Richtwerte nach den bundeseinheitlichen Lärmschutz-Richtlinien überschritten werden und ein Tempolimit zur dauerhaften Absenkung der Lärmbelastung der Anwohner als geeignete Maßnahme in Betracht kommt.“
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Seit Jahren beklagen die Anwohner – vorzugsweise seit Sperrung der Finanzamtsschlucht für Lkw – an der hochfrequentierten Verkehrsachse die Lärmbelastungen sowie die Gefahrensituation entlang des Schulweges. Hausbesitzer müssen feststellen, dass sie angesichts der Situation kaum noch interessierte Mieter finden. Alle Hilferufe nach Abhilfe verpuffen bislang in Schwarze-Peter-Spielen zwischen Stadt, Polizei und Bezirksregierung, die auf gebundene Hände durch den jeweils anderen verweisen. Letztlich wurde im Januar 2020 im Rahmen einer von SPD-Ratsherr Werner König initiierten Bürgerversammlung entschieden, ein Hilfeersuchen an den Petitionsausschuss des Landtages zu richten.
Gefahr durch unterschiedliches Tempo
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„Die städtische Lage der Straße mit Bushaltestellen, Geschäften des täglichen Bedarfs und den vielen verschiedenen Verkehrsteilnehmer sollte Anlass genug sein, hier Maßnahmen vorzusehen, die die Frequentierung der Straße durch Lkw über den notwendigen Lieferverkehr hinaus weniger attraktiv machen“, schreiben die Landespolitiker den lokalen Verantwortlichen jetzt ins Stammbuch. Gleichzeitig spricht sich der Petitionsausschuss dafür aus, die unterschiedlichen Temporegelungen für die beiden Fahrtrichtungen in Höhe der Kita zu beenden: „Eine getrennte Anordnung der Beschränkungen erhöht die Gefährlichkeit der Situation hier unnötig.“
Parallel kritisiert das Gremium auch die Lärmsituation entlang der Remberg- und Eppenhauser Straße. Schon am Ortseingang, wo es zunächst mit Tempo 70, später mit 50 km/h in das Wohngebiet gehe, sei die Lärmsituation aufgrund der Lkw-Verkehre „sehr belastend“. Weiter den Remberg hinunter, so die Beobachtung der Politik, entstehe durch die Topographie und die mehrstöckige Wohnbebauung eine Trichterwirkung, die die Belastung der Menschen zusätzlich erhöhe.