Hagen. In Hagen gilt für die Klassen 3 und 4 ab Montag im Unterricht Maskenpflicht. Wie Grundschulen aus dem Stadtgebiet damit umgehen.
Ab Montag gilt an allen Hagener Grundschulen im Unterricht der Klassen 3 und 4 Maskenpflicht. Für die Klassen 1 und 2 gibt es außerdem die Empfehlung, auch im Klassenraum die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. „Unsere Schüler haben das bislang schon alle prima gemacht und ihre Masken konsequent auf dem Flur oder auf dem Pausenhof getragen“, sagt Schulleiterin Kirsten Scharmacher von der Grundschule Emst. Die Schule setzt auf eine konsequente Umsetzung der Maskenpflicht.
Auch interessant
„Die Schüler und Eltern sind sehr verständnisvoll. Es dient ja letztlich zum Schutz der Kollegen und der Kinder. Wir möchten alles tun, um Infektionsrisiken gering zu halten und den Schulbetrieb sicherzustellen“, erklärt die Schulleiterin. Auch für die Klassen 1 und 2 gelte die Empfehlung, „die wir hier auch versuchen, umzusetzen.“
Größtmögliche Sicherheit
Auch interessant
Die verschärfte Maskenpflicht an den Hagener Grundschulen hatte der Krisenstab in seiner jüngsten Sitzung beschlossen – sie gilt ab dem kommendem Montag im gesamten Stadtgebiet. Aus pädagogischen Gründen setzt die Stadt hier auf Anraten des Lehrpersonals zudem für die Klassen 1 und 2 lediglich auf eine Empfehlung, eine Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht zu tragen.
„Auch wenn Schulen immer wieder im Kontext neuer Coronainfektionen erwähnt werden, ist es bislang zu keinem Ausbruch an Schulen gekommen. Im Rahmen der jüngsten Untersuchungen zeigt sich, dass immer mehr Hagener unerkannt positiv sind, so dass das Tragen einer Maske im Klassenraum die Verbreitungswahrscheinlichkeit während des Unterrichtes deutlich reduzieren wird“, erklärte Dr. Anjali Scholten, Leiterin des Gesundheitsamtes der Stadt Hagen, den Hintergrund.
Kinder verhalten sich vorbildlich
An der Grundschule Geweke sieht man die Situation ähnlich: „Es ist natürlich nicht schön für die Kinder, aber wir möchten für alle an unserer Schule die größtmögliche Sicherheit bieten“, betont Schulleiterin Susanne Kühnau.
Auch interessant
Das Ziel sei letztlich, dass sowohl die Lehrer als auch die Kinder gesund blieben und sich nicht mit Corona infizieren. „Wir konnten bisher normal nach Stundenplan arbeiten und sind gemeinsam bisher gut durch diese schwierige Zeit gekommen. Was das Thema Maskenpflicht angeht, kann man nur sagen: Die Kinder verhalten sich wirklich vorbildlich.“
Für Erst- und Zweitklässler gilt die Maskenpflicht an der Grundschule Geweke als Empfehlung: „Wenn die Kleinen es schaffen, ist das toll. Es klappt bislang super. Aber wenn sie zwischendurch die Maske am Platz abnehmen müssen, dann ist das auch verständlich. Bislang hatte aber kein Schüler ein Problem damit. Wir setzen hier auf gegenseitiges Verständnis.“
Auch in Breckerfeld gilt die Empfehlung
Eine Schule, die schon länger erfolgreich auf das Tragen der Masken auch im Unterricht setzt, ist die Grundschule in Breckerfeld. Bislang nur als Empfehlung für die Klassen zwei bis vier. „In den ersten Klassen ist es sehr schwierig, darauf zu achten, dass die Kinder eine Maske tragen und diese auch richtig aufsetzen“, so Schulleiterin Antje Krebs. Auch hier sei die Einsicht bei Kindern und Eltern groß.
>>>> INFO: Weitere Fälle an Schulen und Kitas
In einigen Hagener Kindertageseinrichtungen greifen aktuell Quarantänemaßnahmen, da eine positiv auf Corona getestete Person die Einrichtung besucht oder dort gearbeitet hat. Betroffen sind: Kita Königskinder, Kita Ischeland, Kita Wunderland, Kita Zwergenhütte, Kita Dahmsheide und Kita Franzstraße. Komplett geschlossen sind: Kita Haldener Kirchenmäuse und Großtagespflege Wolkenstübchen. Zudem mussten an folgenden Schulen Quarantänemaßnahmen ergriffen werden: Kaufmannsschule I, Realschule Haspe, Käthe-Kollwitz-Berufskolleg, Theodor-Heuss-Gymnasium und Kaufmannsschule II.
Das Gesundheitsamt ist mit den Einrichtungen im Austausch und ermittelt die Infektionsketten. Direkte Kontaktpersonen werden gegebenenfalls getestet. Die Abstriche finden bewusst mit einer zeitlichen Verzögerung statt, da das Virus sich in der Regel nicht unmittelbar nach Ansteckung nachweisen lässt. Alle Betroffenen müssen zunächst in Quarantäne. Über das weitere Vorgehen entscheidet das Gesundheitsamt im Rahmen des Infektionsschutzes, sobald die Testergebnisse vorliegen.