Breckerfeld. Ein kaum vorstellbarer Fall von Kinderpornografie vor dem Landgericht Hagen: Ein Lehrer hat eine Anleitung zum Missbrauch geschrieben.

Dieser Fall von Kinderpornografie sprengt die Grenzen der Vorstellungskraft: Ein Lehrer aus Breckerfeld (62) hat im Internet eine Anleitung verbreitet, wie kleine Kinder sexuell missbraucht werden können. „Mit genauen Beschreibungen und sogar mit Skizzen“, zeigt sich selbst Staatsanwalt Dr. Marco Klein (47) geschockt.

Vor der Kleinen Berufungskammer beim Landgericht Hagen kämpft der Pädagoge seit gestern dagegen an, für 22 Monate hinter Gitter zu müssen. Dazu war er in erster Instanz verurteilt worden.

Ein Jahr und zehn Monate Gefängnis in erster Instanz

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Er wirkt geradezu bieder, der Familienvater von inzwischen erwachsenen Kindern. Brille, klein kariertes Hemd und einen knallroten Aktendeckel in der Hand trippelt er nervös vor dem Gerichtsflur auf und ab und wartet auf seine Verteidigerin. Die Maske des Biedermannes fällt jedoch herunter, als hinter der verschlossenen Tür von Saal 147 die unvorstellbaren Feststellungen aus dem Urteil des Amtsgerichts Schwelm vom 23. Juni vorgelesen werden: Der Angeklagte ist des Erwerbs, des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie für schuldig befunden worden. Ein Jahr und zehn Monate Gefängnis.

Die Strafe, so die erste Instanz, könne auch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Richterin stellt dem Ex-Lehrer ein schlechtes Zeugnis aus, bescheinigt ihm „keine ausreichende Auseinandersetzung mit den Taten“ und „keinerlei Bereitschaft zur Aufbereitung“.

Urteil listet alle Abscheulichkeiten auf

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Im Urteil sind dann alle Abscheulichkeiten, denen sich der Angeklagte in seiner Freizeit heimlich hingegeben hatte, peinlich aufgelistet. „Ich kriege mittlerweile das große Kotzen, wenn ich das jetzt so höre“, erklärt der Angeklagte mit Zittern in der Stimme.

Der Oberstudienrat ist inzwischen als „dienstunfähig“ eingestuft, aus dem Schuldienst ausgeschieden und erhält im vorzeitigen Ruhestand nach eigenen Angaben „monatlich 3.000 Euro“. Seine freie Zeit verbringt er mit ausgiebigen Spaziergängen mit dem Hund.

Beweise bei Hausdurchsuchung sichergestellt

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Bei einer Hausdurchsuchung in Breckerfeld am 24. April 2018 hatten die Ermittler den Pädagogen im wahrsten Sinne des Wortes überrascht: „Er saß in diesem Augenblick am Computer“, so Staatsanwalt Dr. Klein, „und war gerade wieder im Darknet unterwegs.“ Um dort seinen Neigungen nachzugehen.

Die Kripobeamten beschlagnahmten zwei Laptops, ein Mobiltelefon und vier Speichersticks. Darauf wurden später 3131 Bilder und 2248 Videofilme mit kinderpornografischen Inhalten gefunden.„Ich kann mich an die einzelnen Bilder gar nicht erinnern“, sagt der angeklagte Hansestädter, „da ist nur noch ein Gesamtbild da.“

Familie des Angeklagten weiß offenbar nichts

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Er befände sich nunmehr in psychiatrischer Behandlung, da er unter schweren Angstzuständen leide. Und dann gesteht er ein: „Ich habe Jahrzehntelang keine Ambitionen gehabt, solche Sauereien zu machen. Meine Ehefrau weiß davon nichts. Das liegt eigentlich alles in meiner Kindheit begründet, ich bin als Kind geschlagen worden.“

Staatsanwalt Dr. Klein reagiert auf diese Einlassung allergisch: „Im Moment sind Sie wieder das angebliche Opfer. Aber hier sitzen Sie jetzt als Täter.“ Der Angeklagte hätte spätestens seit dem Urteil in der ersten Instanz glaubhaft belegen müssen, sich mit seinem Problem auseinandergesetzt zu haben. Das sei ihm nicht gelungen.

Richterin Claudia Oedinghofen sah das genauso: „Sie müssen hier schon etwas vorweisen, dass man erkennt, dass Sie ihre Problematik aufarbeiten. Damit sich das in Zukunft nicht mehr wiederholt.“