Hagen. . Das Landgericht Hagen hat einen Sexualstraftäter verurteilt. Der Mann, so die Richter, habe seine Stieftochter und seine Tochter missbraucht.

Das Landgericht hat einen 41-jährigen Hagener, der seine zur Tatzeit zwischen acht und zwölf Jahre alte Stieftochter unter anderem zum Geschlechtsverkehr gezwungen hatte, zu neuneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Die Jugendschutzkammer unter Vorsitz von Richter Jörg Weber-Schmitz erkannte auf Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes (insgesamt 20 Fälle), Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie Herstellung von Kinderpornografie (sechs Fälle). Das Urteil fiel sogar um drei Monate höher aus, als es Staatsanwältin Claudia Kersebaum beantragt hatte.

Posing-Bilder von Kindern in Reizwäsche

Auch interessant

Im Juli 2014 begann die Serie von Sexualstraftaten, als der pädophil veranlagte Angeklagte mit seiner damals achtjährigen Stieftochter gemeinsam in der Badewanne saß. Er hob das nackte Mädchen aus dem Wasser und filmte es in Nahaufnahme im Intimbereich.

Zum Muttertag 2016 wurde neben der Stieftochter auch die eigene, seinerzeit zweijährige Tochter ein Opfer des Hageners. „Besonders reizvoll“ sollten wohl die Posing-Bilder sein, die er von den Kindern schoss: Im Cocktailkleid („das sie anheben mussten, um zu beweisen, dass sie darunter nichts anhatten“), in Pumps mit hohen Absätzen oder in schwarzer Reizwäsche, Gesäß und Geschlechtsteil unbekleidet.

Zehnjährige Stieftochter zum Sex gezwungen

„Die Taten eskalierten“, so Staatsanwältin Kersebaum, „als sich 2017 die Mutter im Krankenhaus befand. Da zwang er die zehnjährige Stieftochter unter Gewaltanwendung zum Verkehr, drückte sie gewaltsam auf die Couch, regelmäßig, alle zwei, drei Tage.“

In hemmungsloser Weise hätte er seine sexuellen Fantasien an dem Kind ausgelebt, alles gefilmt – so die Anklägerin: „Über die Spätfolgen kann nur spekuliert werden, sie dürften erheblich sein.“

Auch gegen Ehefrau des Täters wird ermittelt

Das Mädchen hatte auch nackt, nur mit schwarzen Strümpfen, vor der Kamera zu posieren. Daraus stellte der Angeklagte 102 Bilder zu einer Dia-Show zusammen, unterlegte diese mit Musik und blendete zudem einen herabwürdigenden und demütigenden Schriftzug ein.

Bei mindestens zwei der angeklagten Taten war auch die Ehefrau dabei. Einmal, als ihre Tochter vor laufender Kamera eingecremt und rasiert wurde. Ein anderes Mal, als sie zusammen mit ihren beiden Töchtern in einem Wald für Erotikfotos Modell stand. Gegen die Mutter läuft auch ein Ermittlungsverfahren.

Auch Verteidiger forderte lange Haftstrafe

Der Angeklagte kündigte an, seine verhängnisvolle Neigung behandeln lassen zu wollen: „Ich habe mir schon vor der Festnahme einen Therapieplatz in Dortmund gesucht.“ Davon unbeeindruckt hatte selbst Verteidiger Andreas Trode eine lange Haftstrafe („achteinhalb Jahre“) gefordert: „Das ist zwar eine Menge an Zeit, aber die Taten, die er begangen hat, sind auch eine Menge.“