Hagen. Die Auseinandersetzung zwischen Stadt Hagen und dem Reiterverein geht in die nächste Runde. Der Verein muss das Gelände vorerst doch nicht räumen.

In der unendlichen Auseinandersetzung zwischen der Stadt und dem Reiterverein muss ein neues juristisches Kapitel aufgeschlagen werden: Die für den heutigen Dienstag, 11. August, anberaumte Zwangsräumung des Geländes auf dem Höing wurde kurzfristig abgesagt.

Das bestätigte Amtsgerichtsdirektor Ulrich Sachse nach Rücksprache mit der zuständigen Obergerichtsvollzieherin. Grund für die Verschiebung des Termins sei eine sogenannte „Erinnerung“, die der Verein über seine Anwälte eingelegt habe.

Widerstand gegen Zwangsvollstreckung

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Hinter dieser juristischen Bezeichnung verberge sich ein Rechtsbehelf, so Sachse, „mit dem sich der Reiterverein gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung wehrt.“ Die eingelegte „Erinnerung“ habe zunächst eine aufschiebende Wirkung und ein Amtsrichter müsse noch darüber entscheiden.

Das Landgericht hatte den Reitverein bereits Mitte Januar zur Räumung des Geländes auf dem Höing verurteilt. Die Stadt Hagen hatte am Montagmittag noch keine Kenntnis von dem nun neu eingetretenen aktuellen Stand.