Hagen. Das Oberverwaltungsgericht hat der Stadt in vier Verfahren gegen den Reiterverein Hagen Recht gegeben. Die Räumung des Vereinsgeländes kommt.
Die Stadt Hagen hat vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster auf ganzer Linie gesiegt. In allen vier anhängigen tierschutzrechtlichen Verfahren gegen den Reiterverein Hagen und dessen ersten Vorsitzenden gaben die Richter der Stadt Recht. Damit wurden die erstinstanzlichen Urteile inzwischen rechtskräftig bestätigt.
Bereits im Januar dieses Jahres hatte das Landgericht Hagen der zivilrechtlichen Klage gegen den Reiterverein Hagen auf Räumung des von den Reitern genutzten Grundstückes auf dem Höing sowie auf Zahlung eines Teils der seit nunmehr einem Jahr ausstehenden Nutzungsentschädigung in erster Instanz stattgegeben.
Einstmals hoch angesehen
Die Räumung, die aufgrund der Corona-Pandemie aufgeschoben wurde, solle nun kurzfristig mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers durchgesetzt werden, teilte die Stadt mit.
1963 war zwischen der Kommune und dem seinerzeit hoch angesehenen „Reiterverein Hagen 1902 e.V.“ ein Erbrechtsvertrag für das 18.400 qm große Arealgeschlossen worden, Laufzeit: 50 Jahre. Danach gab es ein Pachtverhältnis, das die Stadt jedoch zum Jahresende 2018 aufkündigte.
Vorausgegangen war ein nicht enden wollender Kleinkrieg zwischen Verein und Stadt. So war den Amtstierärzten der Zutritt zum Vereinsgelände verwehrt worden, so dass die Veterinäre einen Schlüsseldienst bzw. die Polizei zu Hilfe rufen mussten.