Hohenlimburg/Nachrodt. Was Hagen nicht, macht Nachrodt-Wiblingwerde jetzt vor. Und ein Rechtsanwalt empfiehlt der Stadt Hagen, doch noch zu klagen.

Während die Stadt Hagen jüngst erklärte, dass man keine Erfolgsaussichten mit einer Klage gegen die zwei vom Märkischen Kreis genehmigten Windräder in Veserde sehe, hat der Rat von Nachrodt-Wiblingwerde entschieden, eine Anfechtungsklage gegen den Märkischen Kreis auf den Weg zu bringen. Unterdessen hat auch Rechtsanwalt Hendrik Kaldewei, der die Bürgerinitiative „Gegenwind Hagen“ vertritt gegenüber Hagens Oberbürgermeister Erik O. Schulz deutlich gemacht, dass eine Klage der Stadt sehr wohl erfolgversprechend sein könnte.

Die neuen 150 Meter hohen Windräder sollen, wie berichtet, in unmittelbarer Nähe zum Nahmertal und rund 1600 bis 1800 Meter entfernt vom Schloss Hohenlimburg stehen. Die Stadt Hagen hatte zuletzt erklärt, dass sowohl die Abstände zur Hagener Wohnbebauung als auch die Nähe zum Schloss keine fehlerhafte Planung darstelle. Hinter dem Bau steht die Betreibergesellschaft „Naturstrom Veserde“, ein Zusammenschluss von 25 Privatleuten aus der Region rund um Nachrodt.

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In Nachrodt-Wiblingwerde wählt man den sogenannten Mittelweg

Mit dem Ratsbeschluss aus Nachrodt-Wiblingwerde wählt man dort nun den sogenannten „Mittelweg“. Er sieht vor, eine Klage zu erheben, diese aber nicht zu begründen, sondern abzuwarten, ob das Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich im Sommer im anhängigen Revisionsverfahren entscheidet.

Der Ibbenbürener Rechtsanwalt Hendrik Kaldewei nimmt für die Bürgerinitiative „Gegenwind Hagen“ Stellung: „Geltend gemacht werden könnte namentlich die Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots und des sogenannten Selbstgestaltungsrechts der Kommune.“ Hagen könne sich gegen ein Vorhaben auf dem Gebiet der Nachbarkommune gerichtlich zur Wehr setzen, wenn die baurechtliche Zulassung des Vorhabens auf einer Planung beruhe, die nicht hinreichend abgestimmt sei. Laut Baugesetzbuch sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden nämlich aufeinander abzustimmen.

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Stadtnahe Erholung gefährdet, sagt Rechtsanwalt Hendrik Kaldewei

„Ausschlaggebend für das Planungsbedürfnis dürfte insbesondere der Schutz zum Zweck der Erholungsfunktion der Landschaftsschutzgebiete sein“, schreibt Hendrik Kaldewei. Stadtnahe Naherholungsgebiete seien für die Wohn- und Lebensqualität der Bürger der Stadt Hagen von erheblicher Bedeutung. Dies gelte insbesondere aufgrund der hohen baulichen Verdichtung im Innenstadtgebiet der Stadt Hagen. Kaldewei weiter: „Da die Landschaftsschutzgebiete durch die Errichtung der Windenergieanlagen ihre Erholungsfunktion nicht mehr ausfüllen könnten, wäre die Stadt Hagen gezwungen, entsprechenden Ersatz zu suchen und neue Gebiete auszuweisen. Daher hätte die Errichtung der Anlagen nachhaltige Auswirkungen auf das gesamte Gemeindegebiet und die städtebauliche Entwicklung der Stadt Hagen. Eine entsprechende gesamtstädtische Bedeutung löst einen Abstimmungsbedarf aus und stellt somit eine Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots dar.“

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Die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, die optischen Störwirkungen der Anlagen durch Drehbewegungen und der davon ausgehende Schall würden eine wesentliche Funktionsbeeinträchtigung städtebaulich wichtiger Gebiete darstellen, was darüber hinaus zu einem Verstoß gegen das kommunale Selbstgestaltungsrecht führe. Kaldewei empfehle der Stadt dringend, den Klageweg einzuschlagen. Die Frist dazu endet am 4. Mai.