Hohenlimburg. Der Vorschlag der Verwaltung, die Vorrangzonen-Planung zu beenden, stößt in Hohenlimburg auf Skepsis. Bürgerinitiative warnt vor Präzedenzfall
Aktuell bahnt sich eine Kehrtwende im Umgang mit Windkraftanlagen an. Wie gestern berichtet, schlägt die Stadtverwaltung vor, die bisherigen Vorrangflächen wieder aufzuheben und die Planung für weitere Konzentrationsflächen, teils an der Grenze zu Hohenlimburg, zu stoppen. Droht nun die „Verspargelung“ der Landschaft?
Das sagt die Politik
Welche Auswirkungen der Vorschlag der Verwaltung hätte, das könne noch nicht abschließend bewertet werden, sagt Peter Leisten, CDU Hohenlimburg. „Wir wissen noch nicht genau, was auf uns zukommt“, hält sich der Fraktionsvorsitzende vorerst mit einer Bewertung zurück. Aktuell werde innerhalb seiner Fraktion beraten, ob es sinnvoll sei, ein Berufungsverfahren gegen das Arnsberger Urteil anzustreben. Generell gehe ihm aber die Abfolge neuer Entwicklungen in der Debatte zu schnell. „Wir haben nur wenig Zeit für komplizierte Beratungen.“
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Dass Fragen rund um Abstandsregelung und Vorrangflächen für Windkraftanlagen zu umfassend für schnelle Prognosen sind, sagt auch Frank Schmidt, Bürger für Hohenlimburg. „Ob es aber wirklich nicht aussichtsreich ist, Rechtsmittel gegen das Urteil aus Arnsberg einzulegen, erscheint mir zumindest fraglich“, deutet Schmidt eine ähnliche Haltung an, wie sie die CDU vertritt. „So oder so wäre es generell hilfreich gewesen, wenn das Land NRW konkretere Vorgaben gemacht hätte, so wie es sie in anderen Bundesländern auch gibt.“
Das sagt die Bürgerinitiative
Für Markos Piesche, Sprecher der Initiative „Gegenwind Hagen“, ist der aktuelle Vorschlag der Verwaltung ein Rückschritt. „Eigentlich müsste der Rat die Leitplanken vorgeben“, sagt Piesche. „Mit dem Vorschlag der Verwaltung gehen wir zurück zur Erstplanung von 2011.“ Heißt: Nur 550 Meter Abstand von Windrädern zur Wohnbebauung.
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Geringe Abstandszahlen wie diese seien einst der Grund gewesen, warum er überhaupt gemeinsam mit Mitstreitern die Initiative „Gegenwind“ gegründet habe. Für ihn steht fest: „Ein Berufungsverfahren ist absolut erforderlich.“ Sonst könne dies zum Präzedenzfall für andere Kommunen werden. „Die ,Verspargelung’ der Landschaft wird durch diesen Vorschlag provoziert.“
So geht es weiter
Für Montag ist eine Sondersitzung der Bezirksvertretung Hohenlimburg angesetzt. Hier sollen unter anderem die Auswirkungen des Urteils des Verwaltungsgerichts Arnsberg auf die Windenergie-Planung debattiert werden. „Größere Entscheidungen erwarte ich nicht“, so Peter Leisten, CDU. „Aber eine nähere Erläuterung zum Vorschlag der Verwaltung in jedem Fall.“