Hagen. Urteil im Rockerprozess Hagen: Ein Mitglied der Freeway Riders muss wegen der Schüsse auf einen Bandido fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.
Urteil im Rocker-Krieg-Prozess: Fünfeinhalb Jahre Gefängnis für dem Kfz-Sachverständigen (59) aus Hohenlimburg. Das Schwurgericht befand ihn des versuchten Totschlags für schuldig.
Doch nach 18 Monaten Untersuchungshaft wurde er vorerst haftverschont. Als freier Mann konnte er am Donnerstagnachmittag um 16.32 Uhr den Gerichtssaal verlassen.
Führendes Mitglied im Hagener Rocker-Club
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Der Angeklagte war Secretary (Schriftführer) und führendes Mitglied im Hagener Rockerclub „Freeway Riders“, der sich Anfang der Woche aufgelöst hat. Am 5. Oktober 2018 fiel vor dem Café Babylon an der Frankfurter Straße (Oberhagen) ein Schuss, der ein Mitglied der verfeindeten Rocker-Organisation „Bandidos“ schwer verletzte.
Das Opfer überlebte nur knapp. Ob der Angeklagte oder sein Beifahrer aus dem fahrenden BMW geschossen hatten, konnte das Schwurgericht im Verfahren, das sich nahezu ein Jahr lang hinschleppte, nicht mit letzter Sicherheit feststellen.
Wer geschossen hat, bleibt offen
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Vorsitzender Richter Marcus Teich: „Aber es gibt ganz viele Dinge, die dafür sprechen, dass der Beifahrer den Schuss abgab.“ Die Kammer zeigte sich von einem gemeinschaftlichen Handeln überzeugt, von einem bewussten und gewollten Zusammenwirken, dem ein gemeinsamer Tatplan zugrunde gelegen hat: „Der Tod wurde billigend in Kauf genommen.“
Heftige Kritik übte Richter Teich an den Rocker-Gruppierungen, die im öffentlichen Verkehrsraum eine Art Privatkrieg geführt hätten, der auch unbeteiligte Dritte hätte treffen können, „zum Beispiel bei der Schussabgabe durch einen Querschläger“. Der Vorsitzende sprach wörtlich von „einem Kindergarten für Erwachsene, leider mit schrecklichen Folgen“. Das sei zugleich lächerlich und doch schlimm: „Da wird einfach geschossen, nur weil einer mit der falschen Kutte herumläuft.“
Verschonung für gesundheitlich angeschlagenen Angeklagten
Das Gericht kam dem Antrag der drei Verteidiger nach und verschonte den gesundheitlich angeschlagenen Verurteilten nach 18-monatiger Untersuchungshaft und hob den Haftbefehl mit Auflagen auf: Bis zum Strafantritt muss sich der Kfz-Sachverständige zweimal die Woche bei der Polizei melden und sofort seinen Reisepass abgeben.