Hagen. Das Verfahren gegen einen Rocker aus Hagen vor dem Schwurgericht könnte schnell enden. Das Gericht hat dem Angeklagten ein Angebot gemacht.
Der Prozess um den Rockerkrieg in Hagen: Findet das Schwurgerichtsverfahren wegen versuchten Totschlags nach über zehn Monaten jetzt doch noch ein schnelles Ende? Vorsitzender Richter Marcus Teich hat gestern angekündigt: „Am nächsten Verhandlungstag wird die Beweisaufnahme geschlossen. Dann soll plädiert werden.“
Auf der Anklagebank sitzt seit 20. Mai vergangen Jahres ein Kfz-Sachverständiger (59) aus Hohenlimburg. Er war bei den Freeway Riders „Secretary“ (Schriftführers) und soll am 5. Oktober 2018 auf der Frankfurter Straße als Fahrer eines weißen BMW auf ein Mitglied des rivalisierenden Rocker-Clubs „Bandidos“ geschossen haben. Das damals 26-jährige Opfer brach vor dem Café Babylon blutüberströmt zusammen. Der Angeklagte bestreitet die Tat und belastet seinen damaligen Beifahrer.
Kfz-Sachverständiger auf der Anklagebank
Die Kammer hat an einer Vielzahl von Verhandlungstagen Zeugen vernommen und ist etlichen Beweisanträgen nachgegangen. Doch jetzt hat es ein überraschendes, nicht öffentliches Rechtsgespräch gegeben. Daran nahmen neben den Richtern auch die Verteidiger und Vertreter der Staatsanwaltschaft teil.
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Vorsitzender Richter Marcus Teich gab anschließend ein Angebot bekannt, dass die Kammer dem Angeklagten unterbreitet hat: Nach vorläufiger rechtlicher Einschätzung des Ergebnisses der Beweisaufnahme käme ein in Mittäterschaft begangener versuchter Totschlag in Betracht sowie gefährliche Körperverletzung. Würde vom Angeklagten kein Geständnis abgelegt, könnte ein Strafmaß zwischen sieben und acht Jahren Gefängnis verhängt werden. Bei einem Geständnis könnte der Strafrahmen zwischen sechs und sieben Jahren Haft betragen. Bei einem Geständnis und zusätzlichem Täter-Opfer-Ausgleich (Schmerzensgeld) käme sogar eine Reduzierung auf fünf bis sechs Jahre Haft infrage.
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Den Vorschlag des Gerichts wollten die drei Verteidiger gestern Nachmittag noch mit dem Angeklagten besprechen. Am nächsten Verhandlungstag, dem 14. April um 11 Uhr, soll eine Erklärung dazu abgegeben werden.