Hamm/Hagen. Hoffnung für rund 170 Arbeiter des Presswerks TWB in Hagen: Das Landesarbeitsgericht hat eine erste Kündigung für unwirksam erklärt.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat gestern in zweiter Instanz bestätigt: Eine vom Hagener Automobilzulieferer Prevent-TWB Ende Januar letzten Jahres ausgesprochene Kündigung ist mit einem gravierenden Fehler behaftet – und deshalb unwirksam. Gut 170 Beschäftigten, die ebenfalls gegen ihre Entlassung geklagt haben, bleibt nach diesem ersten LAG-Urteil noch Hoffnung.
Unter ihnen David Spalek (42), der nun von TWB als Maschinenführer weiterbeschäftigt werden muss. Ihm hatten die beiden Firmen-Anwältinnen zuvor im Termin noch 3000 Euro Abfindung angeboten – ein läppisch anmutender Betrag bei 16-jähriger Betriebszugehörigkeit. Kläger Spalek und sein Anwalt Dietmar Welt (Ennepetal) winkten ab. Deshalb musste die 3. Kammer unter Vorsitz von Richter Peter Schmidt entscheiden.
Keine Revision mehr zugelassen
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Auch die Berufungsinstanz kam in der rechtlichen Bewertung zu keinem anderen Ergebnis als zuvor alle fünf Kammern des Arbeitsgerichts Hagen: Die seinerzeitige Anhörung des TWB-Betriebsrats zur beabsichtigten Entlassung war nicht ausreichend, es sei nicht hinreichend deutlich geworden, zum welchem Zeitpunkt die Betriebsratsanhörung tatsächlich eingeleitet worden ist.
Nachdem gestern der erste Berufungsfall richtungsweisend ausgeurteilt wurde, dürften heute, morgen und in den kommenden Wochen alle weiteren 170 Kündigungsschutzverfahren von den Kammern des Landesarbeitsgerichts wohl gleichlautend entschieden werden. Denn der nunmehr auch obergerichtlich beanstandete Anhörungsfehler betrifft sämtliche im Januar 2019 ausgesprochen Kündigungen gleichermaßen. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde gestern nicht zugelassen. (Az. 3 Sa 1194/19).
Folgekündigungen bereits im August ausgesprochen
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Allerdings hatte Prevent-TWB gegenüber seiner entlassenen Belegschaft im August 2019 vorausschauend nachgebesserte Folgekündigungen ausgesprochen – womöglich diesmal sogar formal fehlerfrei – gegen die sich derzeit erneut gut 170 Kläger in erster Instanz zur Wehr setzen. Über die Entlassungen aus der „zweiten Kündigungswelle“ hat das Arbeitsgericht Hagen bisher noch in keinem Fall entschieden.
Aber selbst mit einem obsiegenden Urteil in der Hand wird wohl kein gekündigter Mitarbeiter an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren. TWB-Anwältin Christine Libor: „Es ist keine Arbeit mehr da.“