Hamm/Hagen. Sind 170 Kündigungen bei TWB unwirksam? Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts können die Mitarbeiter wieder hoffen.

170 gekündigte Beschäftige des wirtschaftlich trudelnden Hagener Automobilzulieferers TWB dürfen nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts in Hamm darauf hoffen, weiterbeschäftigt zu werden.

In einem zweitinstanzlichen Urteil wurde eine entsprechende Entscheidung der Hagener Richter aus Juni vergangenen Jahres bestätigt.

Im konkreten Fall muss Kläger David Spalek (42) bei TWB als Maschinenführer weiterbeschäftigt werden. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm bestätigte am Mittwochmittag die erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Hagen. Dieses hatte bereits im Sommer 2019 gravierende formale Fehler ausgemacht: So war die Anhörung des Betriebsrats zur beabsichtigten Entlassung der Mitarbeiter nicht ausreichend – und darum unwirksam.

Angebot: 3000 Euro Abfindung

In dem aktuellen Verhandlungstermin hatten die Anwälte des Presswerks zunächst eine Abfindung von 3000 Euro angeboten - bei einer Beschäftigungsdauer von immerhin 16 Jahren. Spalek und sein Anwalt Dietmar Welt (Ennepetal) lehnten ab.

Danach musste die 3. Kammer des LAG ein Urteil fällen: Sie entschied zu Ungunsten von TWB. Da bei allen ausgesprochenen Kündigungen derselbe Formfehler begangen wurde, dürften in den nächsten Wochen auch alle anderen der rund 170 eingereichten Klagen von anderen Kammern des Landesarbeitsgerichts genauso gegen TWB entschieden werden.