Hagen. 5000 Euro muss der Autofahrer zahlen, der im Sommer mit sieben Welpen auf der Autobahn angehalten wurde. Die kleinen Hunde wurden beschlagnahmt.
Gegen den Autofahrer, der Ende Juli auf der A1 bei Hagen mit sieben Welpen im Anhänger gestoppt worden war, hat der Hagener Amtstierarzt Wolfram Bell wegen illegalen Hundehandels eine Geldbuße in Höhe von 5000 Euro verhängt. Für die kleinen Hunde dagegen hat es sich als Glücksfall herausgestellt, dass der Transport angehalten wurde.
Abgemagert und verwurmt waren die Vierbeiner am 28. Juli von der Autobahnpolizei und Mitarbeitern des Tierheims aus ihrer misslichen Lage befreit worden. Eine Autofahrerin hatte die Polizei informiert, weil sie unter der Plane eines Anhängers bei voller Fahrt den Kopf eines Welpen hervorlugen sah.
Daraufhin schickte die Autobahnpolizei einen Wagen los, der den Hundetransport auf den Parkplatz Eichenkamp unweit von Vorhalle lotste. Als der Fahrer für die Hunde weder Papiere noch einen Mikrochip vorweisen konnte, riefen die Beamten Mitarbeiter des Hagener Tierheims zu Hilfe, die die Welpen in Empfang nahmen. Wie die Polizei mitteilte, war der Käfig, in dem sich die Hunde befanden, verdreckt und der Fahrer aus Polen seit 20 Stunden unterwegs.
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Wegen des Wurmbefalls wurden die Hunde zunächst in Quarantäne gesteckt und medizinisch behandelt. Simone Gerwig, Mitarbeiterin im Tierheim, kümmerte sich um die Hunde: „Es handelt sich um Mischlinge, aber welche Rassen vertreten sind, ist schwer zu sagen, zumal sie aus dem Ausland stammen.“
Verdacht bestätigt
Der polnische Autofahrer hatte die Hunde offenbar aus seinem Heimatland illegal nach Deutschland gebracht. Dieser Verdacht bestätigte sich, nachdem die Behörden die Kennzeichen des Fahrzeugs überprüft hatten.
Dabei kam heraus, dass der deutsche Halter des Anhängers schon früher einmal wegen illegalen Handels mit Hunden verurteilt worden war. Weitere Ermittlungen hätten den Verdacht bestätigt, dass hier ein illegaler Hundehandel vorlag, so Stadttierarzt Bell, der daraufhin das saftige Bußgeld aussprach.
Illegaler Handel oft im Internet
Die Welpen blieben beschlagnahmt. Im Tierheim erholten sie sich, erhielten ausreichend Futter und Wasser und wurden geimpft. Die Vermittlung der drolligen, schönen Tiere dürfte nicht schwer fallen, sagte Simone Gerwig voraus. Und tatsächlich wurden alle sieben Welpen zwischenzeitlich an neue Besitzer vermittelt.
Weibchen Eika zum Beispiel gehört nun zu Winfried Köller (68) und Andrea Berger (55) in Kabel. „Wir haben uns auf den ersten Blick in den Hund verliebt“, sagt das Paar, das erst vor einigen Wochen Labradordame Maja im Alter von neun Jahren durch Lungenkrebs verloren hatte. Die Asche steht im Wohnzimmer in der Vitrine. „Wir sind mitgestorben und haben sehr getrauert, es aber zugleich ohne Hund nicht ausgehalten.“ Nun hat Eika den Platz von Maja eingenommen: „Wir wollen einfach nur einen lieben Begleiter.“
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Derweil warnt das Veterinäramt der Stadt Hagen davor, Tiere über Kleinanzeigen im Internet zu kaufen. „Denn auf diesem Wege werden auch Hunde oft illegal verkauft“, so Tierarzt Bell. Häufig seien die gehandelten Tiere verwurmt oder verschnupft und Regressansprüche nicht durchzusetzen, weil die Verkäufer nicht selten Scheinadressen angeben und nicht mehr erreichbar seien.
Illegaler Handel
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft warnt vor illegalem Welpen-Handel. Die Welpen seien häufig zu jung, geschwächt und nicht geimpft, meist auch unzureichend sozialisiert. Das Auftreten von Krankheiten und Verhaltensstörungen sei die Folge. Welpen sollte man nicht aus Mitleid kaufen, sondern vor dem Kauf die Checkliste beim Welpenkauf nutzen.
Indizien für illegalen Welpenhandel seien fehlerhafte Papiere, ein Verkauf von Tieren „aus dem Kofferraum“ heraus, ein Schnäppchenpreis oder ein schlechter Gesundheitszustand.
Nach dem Tierschutzgesetz braucht derjenige, der gewerblich mit Tieren handeln will, eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (Veterinäramt). Seit August 2014 ist auch die Einfuhr von Wirbeltieren nach Deutschland gegen Entgelt sowie die entgeltliche Vermittlung der Abgabe solcher Tiere erlaubnispflichtig. Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden.
Nicht jeder Hobbyzüchter sei ein Kleinkrimineller, so Bell. Ob es sich um einen seriösen Züchter handele, könne man leicht mittels einer Anfrage beim Verband für das deutsche Hundewesen oder anderen einschlägigen Organisationen herausfinden.