Hohenlimburg. An der Steltenbergstraße sollen Häuslebauer sich den Traum vom Eigenheim verwirklichen können. Doch es gibt eine ordentliche Hürde.
An der Freifläche Steltenbergstraße/Letmather Straße soll in den nächsten Jahren Wohnbebauung ermöglicht werden. Dafür hat sich gegen die Stimmen von Bürger für Hohenlimburg (BfHo) und der FDP der Hagener Rat ausgesprochen und einen entsprechenden Bebauungsplan auf den Weg gebracht. In Hagen gibt es einen riesigen Mangel an Baugebieten.
BfHo-Ratsherr Frank Schmidt hatte zuvor noch einmal deutlich gemacht, dass die Entwicklung der Grundstücke für potenzielle Bauinteressenten mit erheblichen Risiken behaftet sei. So erinnerte er daran, dass lediglich 200 Meter von dem Plangebiet entfernt bereits eine archäologische Fundstätte bekannt sei.
Dort wurde ein vorgeschichtlicher Siedlungsplatz ausgemacht. Diese haben meist eine Ausdehnung von mehreren Hektar. Außerdem werden angrenzend immer wieder zugehörige Bestattungsplätze entdeckt, so dass auf dem künftigen Baugrundstück überraschend Funde nicht auszuschließen sind.
Ratsherr Schmidt spricht von einem Schwarzer-Peter-Spiel
Ratsherr Frank Schmidt sprach daher von einem „Schwarzer-Peter-Spiel“ den möglichen Umgang mit archäologischen Entdeckungen den potenziellen Käufern der Parzellen zu überlassen. Käme es tatsächlich zu Funden, würde ein geplantes Bauvorhaben womöglich um Monate oder gar Jahre zurückgeworfen und somit „die Lebensplanung von Privatleuten komplett über den Haufen geworfen“, so Schmidt. „Und wenn die Bauwilligen mögliche Entdeckungen gar nicht erst melden, machen sie sich strafbar.“
Daher appellierte er an die Stadt, mögliche Bodendenkmäler bereits im Vorfeld auszumachen, um Privatleute vor möglichen Verfehlungen zu schützen.
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Stadtbaurat Hennig Keune sprach derweil von „einer Diskussion an der Sache vorbei“, weil diese Fragen zunächst einmal nicht mit dem Beschluss eines Bebauungsplanes zu tun hätten. Der Umgang mit den Erwerbern, so der Technische Beigeordnete, stehe erst hinten an. Gleichzeitig machte er deutlich, dass auch bei Sondierungsgrabungen der Stadt nicht mit abschließender Sicherheit festgestellt werden könne, ob dort archäologische Funde zu erwarten seien.
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Sorge wegen Verzögerungen
Daher sei es an der Steltenbergstraße geboten, transparent mit der Thematik umzugehen und den Erwerbern deutlich zu machen, worauf sie sich einlassen. Das müsse entsprechend in den Kaufverträgen hinterlegt werden. Die grundsätzliche Sorge, dass es bei möglichen Siedlungsfunden zu erheblichen Verzögerungen im geplanten Bauablauf komme, vermochte auch Keune nicht zu zerstreuen.
Wenn Bagger gestellt wird, kommt der LWL-Experte
Die archäologische Abteilung des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) weist unterdessen darauf hin, dass vorgeschichtliche Siedlungsplätze meistens eine Ausdehnung von mehreren Hektar hätten. Mit der Nähe zum Elseyer Bach könne es sich um einen wichtigen „Kristallisationspunkt“ der Ur- und Frühgeschichte handeln. Der LWL erklärt, dass das Plangebiet mit wenigen Baggerschnitten auf das Vorhandensein solcher Funde überprüft werden könne. Die Bauherren müssten nur einen Bagger zur Verfügung stellen und ein LWL-Mitarbeiter könnte die Prüfung durchführen. So könne man frühzeitig Fälle vermeiden, in denen Bauherren auf Bodendenkmäler stoßen würden, die dann in die Denkmalliste eingetragen werden müssten. Die Kosten dafür würden dann nach dem Verursacherprinzip die Bauherren tragen.
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