Hagen. Jetzt bleibt nur noch ein Angeklagter im viel beachteten Hagener Spielhallen-Prozess übrig. Er nimmt die gesamte Schuld auf sich

Da war es nur noch einer: Aus dem Spielhallen-Prozess vor dem Landgericht hat sich am Donnerstag überraschend ein weiterer Angeklagter verabschiedet. Die Wirtschaftsstrafkammer stellte das Verfahren gegen den jüngeren Bruder (39) der millionenschweren Casino-Betreiberfamilie ein. Jetzt drückt nur noch ihr Boss (43) die Anklagebank – sein Urteil wird für Anfang Dezember erwartet.

48,4 Millionen Euro hinterzogen

Das bleibt in Erinnerung: Groß-Razzia in der Spielhallen-Szene, mit mehreren hundert Polizisten und 70 Steuerfahndern in zehn NRW-Städten. Gabelstapler, die auf einem Anwesen in Hagen schwere Kisten mit Münzen in einen Geldtransporter hieven. Luxuskarossen, die am Abschlepphaken hängen.

Am Ende ist Steuerhinterziehung in Höhe von 48,4 Millionen Euro angeklagt. Seit fünf Monaten kämpft sich die Wirtschaftsstrafkammer unter Vorsitz von Andreas Behrens durch das umfangreiche Strafverfahren. Erfolgreich. Von ursprünglich drei Angeklagten sind bereits zwei aus dem Spiel: Ein Freund (50) der Familie, dem ein Steuerschaden in Höhe von gut 800.000 Euro zugeordnet werden konnte, erhielt Anfang letzter Woche eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Gestern war auch für den jüngeren Bruder des noch verbliebenen Hauptangeklagten der Prozess beendet.

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Das Verfahren gegen den 39-Jährigen wurde von der Kammer mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 400.000 Euro eingestellt. Dieser Betrag war bereits am 12. Dezember als Kaution (für seine vorläufige Haftverschonung) beim Amtsgericht hinterlegt worden und wird nun zur anteiligen Schadenswiedergutmachung eingesetzt.

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Duisburg und Datteln profitieren

Zwei Städte, nämlich Duisburg und Datteln, dürfen sich jetzt über den unerwarteten Geldsegen von jeweils 200.000 Euro freuen. In diesen beiden Städten betreibt der nunmehr Ex-Angeklagte Spielhallen als Einzelfirmen. Dort hatte er auch jahrelang Gewerbesteuern und Vergnügungssteuern hinterzogen. Durch die Einstellungsauflage der Kammer kann jetzt ein Großteil dieser Schulden beglichen werden.

Gerichtssprecher Bernhard Kuchler erläutert die Gründe, die in diesem Fall zur Verfahrenseinstellung führten: „Der jetzt noch verbliebene Angeklagte hat in seinem Geständnis alle Schuld auf sich genommen, der jüngere Bruder hätte nicht die entscheidende Rolle in dem Ganzen gespielt. Insofern konnte die Kammer einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage zustimmen.“

Übrigens: Aus dem Besitz der Hagener Spielhallen-Betreiberfamilie wird am 4. Dezember das Prunkstück des beschlagnahmten Fuhrparks versteigert: Ein edler „Ferrari 458 speciale“ im Verkehrswert von 233.000 Euro. Bislang sind aus den Versteigerungen der Nobelkarossen 840.000 Euro erzielt worden.

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