Hagen. Im Hagener Spielhallen-Prozess ist ein erster Angeklagter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Hauptverfahren läuft noch weiter.
Das erste Urteil im sogenannten „Spielhallen-Prozess“ ist gefallen: Wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen und Steuerhinterziehung wurde der 50-jährige Angeklagte von der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hagen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Auch interessant
Das Gericht geht von 153 Taten aus, die er im Zeitraum von 2013 bis Anfang 2018 begangen hat. überwiegend Umsatzmanipulationen an Geldspielautomaten in Spielhallen. Dabei arbeitet er auch mit einem Mitglied der Hagener Casino-Betreiberfamilie zusammen, gegen das derzeit noch ein Parallelverfahren wegen Steuerhinterziehung in Höhe von mehr als 48 Millionen Euro anhängig ist.
Der Steuerschaden, den der Angeklagte in seinen Spielhallen in Hagen und Meinerzhagen selbst angerichtet hat und für den er jetzt zur Bewährung verurteilt wurde, beträgt gut 800.000 Euro. Die Hälfte davon sei aber bereits wieder gut gemacht worden, stellte die Kammer im Urteil fest.