Hagen-Halden. Anwohner wehren sich in Hagen-Halden gegen den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses: Jetzt haben sie vor Gericht eine erste Niederlage kassiert.

Etappensieg für die Stadt Hagen in Sachen Feuerwehrgerätehaus in Halden: Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat in einem Eilverfahren gegen die Anwohner entschieden, die den Bau des Feuerwehrgebäudes in ihrer Nachbarschaft stoppen wollen, da sie eine erhebliche Lärmbelästigung befürchten.

Mit diesem Eilverfahren hatte die Antragstellerin, die das so genannte Normenkontrollverfahren auch im Sinne weiterer Anwohner in Gang gebracht hatte, den Bebauungsplan, auf dem der Neubau fußt, so lange außer Vollzug setzen wollen, bis auch generell in der Sache entschieden wird. Dann hätte die Stadt auch keinen Bauantrag einreichen beziehungsweise ihn bearbeiten dürfen.

Stadt will bis Jahresende Bauantrag stellen

Doch eine solche Außervollzugsetzung lassen die Richter aus Münster nun nicht zu. Der für die Feuerwehr zuständige städtische Beigeordnete Thomas Huyeng hat bereits angekündigt, dass die Stadt nun bis zum Jahresende den Bauantrag stellen werde. Da bereits mehrere Feuerwehrgerätehäuser dieses Typs in Hagen gebaut wurden, dürfte die eigentlich Prüfung dann auch nicht mehr so schwierig sein.

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Doch trotz des Etappensiegs der Stadt in dem Eilverfahren scheint noch unklar, ob am Ende in dem Hauptverfahren nicht doch noch der Bebauungsplan von den Richtern kassiert wird. Die sehen zwar - grob ausgedrückt - auch bei einem Start des Feuerwehrgerätehaus-Baus für die Anwohnerin nicht solch gravierende Nachteile, dass die hohen rechtlichen Hürden erfüllt sind, um den Bebauungsplan schon im Eilverfahren außer Vollzug zu setzen. In der 17-seitigen Begründung, die der WP vorliegt, schreiben die Richter aber auch, dass „durchaus gewichtige Gründe“ dafür sprächen, „dass sich der Bebauungsplan im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen wird“.

Richter betonen Wichtigkeit des Feuerwehrgerätehauses

Ob die Stadt diese „gewichtigen rechtlichen Bedenken“ in dem Bebauungsplan – einiges erscheint den Richtern zu unbestimmt – im Nachhinein noch heilen kann und das Feuerwehrgerätehaus, auf das die Löschgruppen Fley, Halden und Herbeck schon sehr lange warten, dann tatsächlich rechtmäßig gebaut werden kann, wird man also erst am Ende des Hauptverfahrens wissen.

Immerhin hat der zuständige Senat des Oberverwaltungsgerichts in Aussicht gestellt, dass schon Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres dieses Verfahren terminiert werden könnte. Und sehr ausführlich widmen sich die Richter in der Entscheidung auch der Bedeutung des Feuerwehrgerätehauses, „dessen Realisierung dem Schutz von Menschenleben dienen wird“.

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Grundsteinlegung im November plötzlich abgesagt

Zur Erinnerung: Schon im November vergangenen Jahres hatte die Stadt zur Grundsteinlegung für das Projekt eingeladen. Es sollte das letzte von insgesamt zehn neuen Feuerwehrgerätehäusern im Stadtgebiet sein. Die geladenen Gäste waren schon vor Ort, als die Feier plötzlich abgesagt werden musste, denn: Es gab keinen Bauantrag, geschweige denn eine Baugenehmigung. Und das vor dem Hintergrund, dass Anwohner sich schon länger gegen den Neubau hinter ihren Gärten ausgesprochen hatten. Weil er in letzter Minute deswegen rechtliche Schwierigkeiten befürchtete, sagte Ordnungsdezernent Thomas Huyeng den eigentlich symbolischen Akt ab. Und in der Tat ging beim OVG in Münster die Post des Anwalts der Anwohner ein.