Hagen. Der Rockerkrieg-Prozess um Schüsse auf einen Bandido in Hagen wird nicht platzen: Die Richter haben einen Antrag der Verteidigung abgelehnt.

Der Rockerkrieg-Prozess um die Schüsse auf einen Bandido auf der Frankfurter Straße wird nicht platzen: Das Schwurgericht hat am Mittwoch den Antrag der Verteidigung, das Verfahren auszusetzen, durch Beschluss abgelehnt. Begründung: Es liege derzeit keine veränderte Sachlage vor, die vom angeklagten Sachverhalt erheblich abweiche. Eine Aussetzung des Verfahrens sei nicht geboten, weil das Recht der Verteidigung auf ein faires Verfahren nicht beeinträchtigt sei.

Die Verteidigung hatte die Aussetzung des Verfahrens beantragt, nachdem die Richter einen rechtlichen Hinweis gegeben hatten. Demnach könnte für den angeklagten 58-jährigen Freeway Rider auch eine Mittäterschaft bei dem versuchten Tötungsdelikt in Frage kommen. Sprich: Die Richter halten es für möglich, dass auch ein 37-jähriger Freeway Rider, der an jenem Oktober-Tag auf der Frankfurter Straße mit im Auto des 58-Jährige saß und der als „Kronzeuge“ der Anklage gilt, geschossen haben könnte.

Freeway-Riders bezichtigen sich gegenseitig

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Bislang hatten sich beide gegenseitig bezichtigt, die Schüsse auf den Bandido, der lebensgefährlich verletzt worden war, abgegeben zu haben. Bei einer Mittäterschaft könnte aber auch eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags oder versuchten Mordes in Betracht kommen, wenn der 58-Jährige nicht selbst geschossen hätte.

Am Mittwoch wurde in dem Prozess noch ein weiterer Zeuge aus den Umfeld der Freeway Riders vernommen. Bis Ende August sind noch weitere Prozesstage terminiert.