Hagen: Anklage sieht keine Wende im Rockerkrieg-Prozess
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Hagen. Rockerkrieg-Prozess in Hagen: Auch der „Kronzeuge“ kommt wohl als Schütze in Betracht. Die Staatsanwaltschaft erkennt trotzdem keine Wende.
Die Staatsanwaltschaft Hagen sieht auch nach dem jüngsten Hinweis des Gerichts keine Wende im Hagener Rockerprozess. Die Schwurgerichtskammer hatte in dem Prozess um die Schüsse auf einen Bandido auf der Frankfurter Straße im Oktober 2018 erklärt, dass für sie auch eine Mittäterschaft des angeklagten Freeway-Riders-Mitglied (58) möglich sei. Sprich: Auch der 37-jährige Freeway Rider, der mit dem Angeklagten im Auto saß, kommt für die Richter als Täter in Frage.
Der Dortmunder, der im Gegensatz zu anderen Rockern bei der Polizei umfangreich ausgesagt und den 58-Jährigen als Schütze benannt hatte, war aber bislang von der Staatsanwaltschaft nicht angeklagt worden. Ganz im Gegensatz zu dem 58-Jährigen, der sich wegen versuchten Totschlags verantworten muss, seit Dezember in Untersuchungshaft sitzt und wiederum den 37-jährigen „Kronzeugen“ bezichtigt, der Schütze zu sein.
Verfahren gegen 37-Jährigen wegen Tötungsdelikt nie eingestellt
„Unsere Hypothese, dass der 58-Jährige geschossen hat, ist ja eine vorläufige“, so Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli. „Wir haben ja auch das Verfahren gegen den 37-Jährigen wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts nur abgetrennt, nie eingestellt.“ Noch sieht die Staatsanwaltschaft keinen Anlass, gegen den 37-Jährigen weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Es gebe auch keinen Automatismus, dass nach dem Hinweis der Richter nun auch zwangsläufig der 37-Jährige wieder als möglicher Schütze in Betracht kommen müsse. „Sollte dies am Ende des Prozesses in einem Urteil festgestellt werden, wäre das aber natürlich ein starkes Indiz“, so Oberstaatsanwalt Pauli.
Strafrahmen bleibt auch bei Mittäterschaft der gleiche
Für den 58-Jährigen bedeutet der Hinweis des Gerichts, dass der 37-Jährige ein Mittäter sein könnte, nicht unbedingt eine Entlastung. Bei einer Verurteilung wäre der Strafrahmen der gleiche wie als Einzeltäter. Allenfalls bei der konkreten Strafzumessung könnte sich das positiv auswirken.
Stationen des Hagener Rockerkriegs
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Am Mittwoch wird das Verfahren fortgesetzt. Die Verteidigung hatte nach dem Mittäterschafts-Hinweis eine Aussetzung des Verfahrens beantragt, weil sie sich umfassend auf die neue Situation vorbereiten müsse. Damit wäre der Prozess vorerst geplatzt. Das Gericht wird eine Entscheidung über diesen Antrag wohl am Mittwoch verkündet.
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