Hagen. Am Donnerstag gibt es kein Urteil: Der zweite Prozess um den Rockerkrieg in Hagen wird noch länger dauern. Grund ist ein Hinweis des Gerichts.

Am Donnerstag hätte eigentlich das Urteil im zweiten Hagener Rockerprozess um die lebensgefährlichen Schüsse auf der Frankfurter Straße fallen sollen. Doch dazu wird es nicht kommen, stattdessen könnte sich das Verfahren noch weiter ziehen.

Die Schwurgerichtskammer hat jetzt erklärt, dass auch eine Verurteilung wegen eines gemeinschaftlich begangenen versuchten Totschlags oder Mordes in Betracht komme. Sprich: der Mann, der vergangenes Jahr im Oktober mit im mutmaßlichen Tatfahrzeug saß, aus dem ein Freeway Rider auf einen Bandido geschossen haben soll, kommt für das Gericht auch als Täter in Betracht. Die Staatsanwaltschaft hatte den Dortmunder, der bei der Polizei umfassend ausgesagt hatte, dass der angeklagte Kfz-Gutachter geschossen habe, vor Gericht aber geschwiegen hatte, bislang nicht wegen dieser Tat angeklagt.

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Die Verteidigung hingegen hatte den „Kronzeugen“ aus Dortmund als Schützen dargestellt, ihr Mandant hingegen habe nicht geschossen. Die Richter scheinen es aber für möglich zu halten, dass beide gemeinsam gehandelt haben. Darauf , so die Anwälte, müsse sich die Verteidigung komplett neu einstellen. Das brauche Zeit. Daher müsse das Verfahren ausgesetzt werden. Ihr Mandant müssen aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Darüber wird das Gericht am Donnerstag befinden.