Der Schlossspielverein Hohenlimburg hat seine Klage gegen das Fürstenhaus gewonnen. Warum der Fürst zuvor einen Vergleich abgelehnt hatte.

Hohenlimburg. Der Verein „Freundeskreis Schlossspiele Hohenlimburg“ hat seine Klage gegen das Fürstenhaus zu Bentheim-Tecklenburg gewonnen. Am Dienstag verkündete die 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen ein entsprechendes Urteil. Fürst Maximilian, der einen Einigungsvorschlag des Gerichts nicht angenommen hatte, steht durch den Richterspruch jetzt schlechter da, als durch den ursprünglich angedachten Vergleich.

Um Punkt 12 Uhr gab Vorsitzender Richter Christian Niemöller im Sitzungssaal 363 – von den streitenden Parteien war auf beiden Seiten niemand erschienen – die Entscheidung (Az. 9 O 213/18) bekannt: Es wird festgestellt, dass der Kläger (also der Schlossspielverein) das Recht hat, zur Durchführung der Schlossspiele verschiedene Räumlichkeiten zu nutzen.

Die vom Gericht gelistete Aufzählung enthält zwölf verschiedene Bereiche, unter anderem den oberen Schlosshof, den roten Salon mit Vorraum und das Gersteinzimmer. Aber auch der Fürstensaal ist durch den Urteilsspruch jetzt wieder mit dabei.

Fürstensaal jetzt wieder Spielstätte

In ihm hängt die Ahnengalerie des Fürstenhauses, Familientradition in der 23. Generation, an der Wand. Fürst Maximilian hatte sich deshalb schwer getan, diesen besonderem Raum weiterhin öffentlich zur Verfügung zu stellen. Der klagende Schlossspielverein war ihm während des laufenden Verfahrens noch entgegen gekommen und hatte im Vergleichsangebot auf eine weitere Nutzung des Fürstensaals verzichtet. Da die Einigung aber letztlich nicht zustande kam, wird Maximilian zu Bentheim-Tecklenburg nun durch Gerichtsentscheid den Fürstensaal weiter bereitstellen müssen.

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Zudem wurde dem Schlossspielverein das Recht eingeräumt, die vorgenannten Räumlichkeiten an 16 zusammenhängenden Tagen nutzen zu dürfen, zusätzlich an jeweils drei Tagen zuvor (für Aufbauarbeiten und Proben) und an drei Tagen danach (für Abbauarbeiten).

Termine zwei Jahre im Voraus

Während in dem von Fürst Maximilian abgelehnten Vergleich diesem noch das Recht zugestanden wurde, dem Verein jeweils drei Termine zur Durchführung der Schlossspiele vorzuschlagen, wendet sich durch das Urteil nun das Blatt: Bis zum 21. Juni nächsten Jahres müssen sich die Parteien über den Termin der Schlossspiele 2022 abstimmen, die Jahre danach jeweils bis zum 21. Juni auf einen Termin zwei Jahre im Voraus festlegen. Sollte eine Einigung nicht erfolgen, steht nunmehr dem Schlossspielverein ein Wahlrecht zu. Auch auf die im ursprünglichen Vergleich angedachte Zahlung von 7500 Euro durch den Verein (für die Nutzung der Räumlichkeiten, die dann nicht für Hochzeiten zur Verfügung stehen) wird Fürst Maximilian zu Bentheim-Tecklenburg jetzt verzichten müssen: Im Urteil ist davon keine Rede mehr.

Fürstenhaus mit eigenem Vorschlag

Ob der Rechtsstreit nun in eine weitere Runde geht und das Fürstenhaus nun gegen dieses Urteil Rechtsmittel am Oberlandesgericht einlegen wird, ist noch völlig offen: „Die Frage kann zwangsläufig noch nicht geprüft, geschweige denn entschieden werden, solange nicht das Urteil zugestellt wurde“, so Dr. Jörg König, der Anwalt des Fürstenhauses.

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Der Jurist erläutert aber auf WP-Anfrage, warum man den Vergleichsvorschlag des Gerichts nicht angenommen hatte: „Das Fürstenhaus hat einen dezidierten Vergleichsvorschlag unterbreitet und darin im Einzelnen unter anderem aufgezeigt, dass der vom Gericht vorgeschlagene Betrag nur einen Bruchteil dessen ausmacht, was an wirtschaftlicher Einbuße entsteht. Es hat sich vergleichsweise dennoch bereit erklärt, sich mit dem Schlossspieleverein den Schaden zu teilen. Der Schlossspielverein hat sich mit diesem Gegenvorschlag nicht beschäftigt, sondern erklärt, die Sache solle vom Gericht entschieden werden.“

Der Schlossspielverein, so dessen Vorsitzender Carsten Kunz, wollte sich am Dienstag noch nicht zu dem Urteil äußern.