Hohenlimburg. . Im Streit zwischen dem Freundeskreis Schloss-Spiele und dem Fürstenhaus Bentheim-Tecklenburg liegt ein Einigungsvorschlag auf dem Tisch.
Die Querelen zwischen dem Verein „Freundeskreis Schloss-Spiele Hohenlimburg“ und dem Fürstenhaus zu Bentheim-Tecklenburg beschäftigen das Landgericht. Jetzt hat die 9. Zivilkammer einen Vorschlag zur Einigung vorgelegt, der endlich wieder Ruhe an die zerstrittene Front bringen könnte. Fürst Maximilian, der krankheitsbedingt nicht an der Gerichtsverhandlung teilnehmen konnte, soll sich bis zum 2. Juli erklären. Stimmt er dem angebotenen Vergleichsvorschlag nicht zu, werden die Richter entscheiden.
Ambiente-Trauungen unverzichtbar
Die traditionellen Schloss-Spiele, die seit 1954 alljährlich (eine Ausnahme im Jahr 2000) auf Schloss Hohenlimburg stattfinden, scheinen in den nächsten Jahren gefährdet. Denn zwischen dem adeligen Schloss- und Grundstückseigentümer und dem gemeinnützigen Kunst- und Kulturverein ist es zu Unstimmigkeiten über die künftige Vertragserfüllung gekommen.
Den Interessen des Vereins, die Schloss-Spiele als glanzvolle Kulturveranstaltung über die Bühne zu bringen, steht inzwischen das zunehmende wirtschaftliche Interesse von Fürst Maximilian zu Bentheim-Tecklenburg gegenüber, im selben Zeitraum glanzvolle Hochzeitsfeiern auf seinem Schlossgelände durchführen zu lassen. Das gelte besonders für den repräsentativen Schlossinnenhof: Eine romantische Hochzeitszeremonie vertrage sich nicht mit parallel dort stattfindenden Schloss-Spielen, so der Rechtsvertreter des Fürsten, Dr. Jörg König. Interessierte Brautpaare würden verschreckt.
Erlöse aus Trauungen unverzichtbar
Auf die Erlöse aus diesen Ambiente-Trauungen könne das Fürstenhaus, dass kostspielige Immobilien zu unterhalten habe, finanziell nicht verzichten, so König: „2500 Euro für jede Hochzeit, freitags und samstags jeweils zwei – aber nur in der schönen Jahreszeit und die ist kurz.“ Das bedeute, dass für den Zeitraum der Schloss-Spiele jeweils im Früh- oder Spätsommer zwölf Hochzeiten abgesagt werden müssten, „das kann es nicht sein.“
Der Ende 2003 geschlossene Kooperations- und Gestattungsvertag, der im Jahr 2028 ausläuft, regelt: „Beide Vertragsparteien werden bei der zukünftigen Nutzung auf die gegenseitigen Belange Rücksicht nehmen.“
Zwei Anträge zur Feststellung
Mit der eingereichten Klage gegen Seine Durchlaucht will der Schloss-Spielverein zwei Anträge festgestellt haben. Durch den erste Antrag soll sichergestellt werden, dass für die Schlossspiele auch weiterhin bestimmte Räumlichkeiten (oberer Schlosshof, Fürstensaal, roter Salon, Gersteinzimmer, Treppenhaus, Toilettenanlagen, Keller und Küche) genutzt werden dürfen.
Der zweite Feststellungsantrag des Vereins zielt darauf ab, alle weiteren Schloss-Spiele zu genau festgelegten Zeiten durchführen zu können: Über die Dauer von zwei Kalenderwochen, beginnend freitags, endend sonntags unter Berücksichtigung der Schulsommerferien in NRW. Die Kammer unter Vorsitz von Christian Niemöller, auf dessen Richtertisch bereits andere Zivilverfahren mit dem Fürsten lagen, regte einen Einigungsvorschlag an. Die wichtigsten Punkte:
Einigungsvorschlag mit drei Punkten
1. Die Schloss-Spiele sollen zukünftig in jedem Jahr zwischen Mitte Mai bis Ende September stattfinden, aber nicht in der zweiten bis fünften Woche der NRW-Sommerferien.
2. Der Fürst unterbreitet dem Verein jeweils drei Terminvorschläge innerhalb des vorgenannten Zeitraums, für jeweils 17 Tage, beginnend an einem Freitag, endend an einem Sonntag, plus drei Tage Aufbau- und Abbauzeit.
3. Der Verein verpflichtet sich, einen dieser Termine anzunehmen und 7.500 Euro für die Nutzung der Räumlichkeiten zu zahlen.
„Aber mit Ausnahme des Fürstensaals“, wandte Anwalt Dr. König ein, „den möchte der Fürst nicht mehr öffentlich zur Verfügung stellen. Da hängt die Ahnen-Galerie der Familie an der Wand, Tradition in der 23. Generation.“ Elke Adomeit, die Schloss-Spiele-Geschäftsführerin, hatte damit kein Problem: „Dafür bekommen wir jetzt das ehemalige Schlossrestaurant.“
>> Das sind die Reaktionen der streitenden Parteien
Sowohl der Schlossspiel-Verein als auch Fürst Maximilian zu Bentheim-Tecklenburg haben klare Haltungen zu dem Vorschlag des Gerichts.
Elke Adomeit, Geschäftsführerin des Freundeskreises Schloss-Spiele, sagt: „Aufgrund der Verträge haben wir eine gute Chance auf eine Rückkehr in den Schlosshof. Aus unserer Sicht ist der Kompromiss ein gangbarer Weg. Wir gehen damit auf das Fürstenhaus zu und schaffen mit dem Kompromiss hoffentlich etwas Ruhe und eine zukünftige, allgemeine Regelung.“
Maximilian Fürst zu Bentheim-Tecklenburg Fürst Maximilian zu Bentheim-Tecklenburg betont in seiner Stellunganhme gegenüber der WESTFALENPOST, dass er die Schlossspiele als Veranstaltung und das damit verbundene, ehrenamtliche Engagment der Hohenlimburger sehr schätze. Er hielt den Schlossgarten in den vergangenen beiden Jahren für einen angemessenen Aufführungsort. Letztlich sei der Garten in dieser Form auch für die Schlossspiele errichtet worden. „Ob sie ausschließlich dort stattfinden müssen, ist eine andere Frage“, so der Fürst. Das neuerliche Angebot des Vereins habe in dieser Form eigentlich auch 2015 schon mal auf dem Tisch gelegen und sei nach drei Jahren des Streites jetzt wieder hervorgeholt worden. „Seither ist am Schloss einiges geschehen“, sagt der Fürst. Es gebe einen florierenden Hochzeitsbetrieb, zehn Mitarbeiter und eine durchgängig gebuchte Hochzeitslocation. In der Zeit, in der die Schlossspiele stattfinden, sei in diesem Bereich Hochsaison. Es sei schwer, die Mitarbeiter alle in Urlaub zu schicken oder in Kurzarbeit. Das sei eine nachhaltige Schädigung und durch den Vertrag in keinster Weise gedeckt. Die zeitliche Priorität der Nutzung sei deutlich dem Fürsten eingeräumt.
Man werde einen Gegenvorschlag machen, erklärt der Fürst. Dabei werde man schauen, welche Aspekte des Angebotes des Schlossvereins erhalten werden könnten. Er kenne die Bedürfnisse des Vereins und wisse, wo der Schuh drücke.
Nach 2028 laufen die Verträge zwischen Fürstenhaus und Schlossspiel-Verein aus. Es sei ihm wichtig, so der Fürst, dass eine Regelung im Interesse aller Parteien getroffen werde, die dauerhaft funktioniere.