Hagen. Das Bundesverwaltungsgericht verwirft eine Beschwerde gegen die Kita-Beiträge in Hagen. Wird es jetzt ein Fall für das höchste deutsche Gericht?
Die Klage gegen die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung hat ein vorläufiges Ende gefunden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Beschwerde der klagenden Eltern aus Hagen abgelehnt. Die wollten mit diesem juristischen Schritt die Zulassung eines Revisionsverfahrens gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem vergangenen Jahr erreichen. Die Richter hatten damals die Klage der Eltern zurückgewiesen: Weder hätten die Ratsmitglieder unzureichende Informationen für ihre Entscheidung durch die Stadtverwaltung bekommen, noch seien die Elternbeiträge unverhältnismäßig hoch. Eine Revision, also eine Überprüfung des Urteils in der nächsten Instanz, hatten die Richter nicht zugelassen.
Argumentation: Landesmittel sind nicht eingerechnet worden
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Der Argumentation hatten die klagenden Eltern nicht folgen wollen. Unterstützt von ihrer Anwältin Angela Heinssen hatten sie mit der Beschwerde um die Zulassung einer Revision gekämpft. Dass diese nun nicht erfolgreich war, sei enttäuschend, so Angela Heinssen: „Unser zentrales Argument war, dass die Stadt bei ihrer Kalkulation nicht die 22 Millionen Euro Landesmittel eingerechnet hat.“ Würde sie dies tun, verbliebe ein kleinerer Betrag, der dann auf die Eltern per Beitrag umgelegt werden könne. In der Folge müssten auch die hohen Elternbeiträge in Hagen sinken. „Das ist von grundsätzlicher Bedeutung, insofern kann ich es nicht nachvollziehen, dass das Bundesverwaltungsgericht sich hier vor einer Entscheidung drückt.“
Anwältin sieht Aussicht auf Erfolg für Verfassungsbeschwerde
Sie sieht nun die Landespolitik in der Pflicht, hier für eine klare gesetzliche Regelung zu sorgen, die die Kommunen verpflichtet, die Landesmittel bei der Kalkulation einzurechnen. Aber die Anwältin sieht durchaus auch noch einen juristischen Weg: „Eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht hat nach meiner Einschätzung Aussicht auf Erfolg“, sagt Angela Heinssen. Die Karlsruher Richter hätten schon in anderen Urteilen deutlich gemacht, dass es für Gebühren und Beiträge eine exakte Berechnungskalkulation geben müsse und nicht nur eine überschlägige Berechnung wie in Hagen.
Tasli: Haben politische Diskussion befeuert
Beschwerdeführer bei dem Gang vor das Verfassungsgericht müsste ein betroffenes Elternteil sein. Mit Atila Tasli stände ein Vater grundsätzlich bereit, der auch selbst Anwalt ist: „Ich würde das mit der Kollegin prüfen und wäre dazu bereit, wenn wir Aussicht auf Erfolg haben“, sagt er im Gespräch mit der Westfalenpost. „Mein Herz brennt weiter für die Sache.“ Tasli gehörte zu den klagenden Eltern, und auch wenn seine Kinder inzwischen nicht mehr im Kita-Alter sind: „Es ist eine Sache der Gerechtigkeit.“ Enttäuscht ist auch er über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. „Das Ganze war aber nicht umsonst. Wir haben mit der Klage die politische Diskussion über die Höhe der Kita-Beiträge erst in Gang gebracht und befeuert“, so Atila Tasli. „Ich hoffe, dass das auch weiter trägt. Nächstes Jahr sind ja Kommunalwahlen.“
Stadt sieht sich vollauf bestätigt
Die Stadt hingegen sieht sich in vollem Umfang bestätigt: „Wir haben jetzt Rechtssicherheit und alle Beitragsbescheide sind bestandskräftig“, so Stadtsprecher Thomas Bleicher. „Unsere Auffassung, dass die Elternbeiträge rechtskonform zustande gekommen sind, ist vollauf bestätigt worden.“ Der ganz überwiegende Teil der Eltern habe auch während des laufenden Verfahrens die Elternbeiträge gezahlt. Nur ein verschwindend geringer Anteil habe die Zahlung verweigert. Diese wird die Stadt nun im Nachhinein vollstrecken können.