Hagen. . Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die umstrittene Hagener Elternbeitragssatzung für die Kinderbetreuung gekippt. Eltern hatten geklagt.
- Verwaltungsgericht erklärt Hagener Satzung für Kita-Elternbeiträge für rechtswidrig
- Eltern hatten gegen die Höhe geklagt, gescheitert ist die Satzung aber an Entstehungsprozess
- Anwältin rät Eltern: Antrag auf Aussetzung der Zahlung wegen „ernstlicher Zweifel“ beantragen
Die Kindergartenbeiträge in Hagen sind ungültig. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat der Klage des Hagener Ehepaars Tasli stattgegeben und die Satzung der Stadt mitsamt der Beitragstabelle für Kindertageseinrichtungen in Bausch und Bogen für nichtig erklärt. Sie sei „mangels wirksamer Rechtsgrundlage materiell rechtswidrig“, heißt es im Urteil der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts.
Konkret: Die Stadtverwaltung habe den Ratspolitikern vor deren Entscheidung keine ausreichende Datengrundlage geliefert. Da die Satzung schon an dieser Hürde gescheitert ist, bleibt die Frage offen, ob die Richter auch die Beiträge an sich als zu hoch einschätzen. Aber Rechtsanwältin Angela Heinssen, die die Familie Tasli vertritt, ist hochzufrieden.
Sie misst dem Urteil bundesweite Bedeutung bei: „Viele andere Kommunen verfahren auch so. Auch dort ist völlig intransparent, wie sich die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung errechnen. Ich bin dem Verwaltungsgericht Arnsberg dankbar, dass es hier so klar entschieden hat.“ Sie geht davon aus, ab sofort die Zahlung von Elternbeiträgen stoppen können (siehe Hintergrundtext).
Atila (42) und Sabine (41) Tasli waren wie rund 20 weitere Hagener Familien gegen die am 1. Oktober 2015 drastisch erhöhten Elternbeiträge vor Gericht gezogen, die vor allem durchschnittlich und gut verdienende Väter und Mütter belasten. Die Taslis, beide Juristen, müssen für ihre kleine Tochter 517 Euro im Monat bezahlen, andere Eltern werden mit bis zu 923 Euro zur Kasse gebeten. Mit der Klage wollten sie die umstrittene Beitragsstaffel zu Fall bringen. Denn bei der Neufestsetzung der Beiträge beschloss der Stadtrat im Jahr 2015, dass die Einkommensgrenze von
17 500 auf 24 000 Euro erhöht wird. Wer weniger pro Jahr verdient, zahlt nichts für den Kindergarten, über dieser Grenze werden die Beiträge, gekoppelt ans Einkommen, immer stärker angehoben. „Es ist ja gerecht, ärmere Familien zu entlasten, dagegen haben wir nichts“, so Birte Schneider, die mit ihrem Mann Christian zu den klagenden Familien gehört: „Aber die Relationen stimmen einfach nicht mehr.“
Nicht nachvollziehbare Zahlen
Doch bei seiner Urteilsfindung hat das Gericht die Beitragshöhe völlig außer Acht gelassen. Schon die Berechnung der Beiträge sei „ermessensfehlerhaft“ zustande gekommen seien, heißt es in dem Urteil des Verwaltungsgerichts (Az: 9K3181/15). Denn die Satzung sei nicht auf der Grundlage nachvollziehbarer Zahlen und einer darauf beruhenden Kalkulation erlassen worden, vielmehr hätten den Politikern des Stadtrates die dafür notwendigen Angaben gefehlt.
Hierin sei lediglich die Gesamtzahl (7605) aller in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenem Ganztag betreuten Jungen und Mädchen und die daraus resultierenden Kosten angegeben, nicht aber, wie viele Kinder diese drei einzelnen Bereiche jeweils konkret besuchen würden. Diese Angaben sind nach Meinung des Gerichts jedoch unabdingbar für eine rechtskonforme Satzung.
Die handwerklich offenbar schlecht gemachte Satzung bringe vor allem Familien mit mittlerem Einkommen an die finanzielle Belastungsgrenze, so Atila Tasli: „Ich behaupte nicht, dass die Stadt sich an den Eltern bereichern will, aber mit den Beiträgen überspannt sie den Bogen deutlich, viele kriegen dadurch echte Probleme.“
Eine Berufung gegen das Urteil hat das Verwaltungsgericht nicht zugelassen, woraufhin die Stadt nun vor das Oberverwaltungsgericht in Münster ziehen will, um dort die Möglichkeit zur Berufung einzuklagen. Scheitert die, muss eine neue, fehlerfreie Satzung erarbeitet werden. Die Stadt will das Urteil auf WP-Anfrage aufgrund des „schwebenden Verfahrens“ nicht kommentieren.
>> HINTERGRUND
Was bedeutet das Urteil für die Hagener Kindergarten-Eltern? Angela Heinssen, Rechtsanwältin aus der Nähe von Stade, vertritt eine Reihe von Eltern und sieht schon jetzt erhebliche Auswirkungen:
Müssen noch Kita-Beiträge gezahlt werden? Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, so könnten schon jetzt die klagenden, aber auch alle anderen Eltern etwas tun: „Sie können einen Antrag auf Aussetzung der Zahlung stellen“, sagt Heinssen. „Und zwar mit der Begründung, dass – so heißt es im Gesetz – ,ernstliche Zweifel’ an der Rechtmäßigkeit nach diesem Urteil bestehen.“
Muss die Stadt die Kita-Beiträge – wenn das Urteil rechtskräftig würde – auch rückwirkend zurückzahlen? Ja, sagt die Anwältin: „Vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der rechtswidrigen Satzung an müssten die Beiträge zurückgezahlt werden.“ Allerdings könne die Stadt im Gegenzug auch rückwirkend eine neue Satzung erlassen und dann die Beiträge einfordern. Angela Heinssen: „Die müsste dann aber auf einer transparenten Berechnung basieren. Ich erwarte, dass dann die Elternbeiträge sinken. Wir haben das gerade in Stade erlebt – die Beiträge sind um 45 Prozent gefallen.“