Münster/Hagen. Eltern aus Hagen haben vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eine Niederlage eingesteckt. Es geht um die Gebühren für Kindergartenplätze.
Sieg für die Stadt und eine bittere Pille für alle Hagener Eltern, die unter den aus ihrer Sicht zu hohen Beiträgen für die Kindertagesbetreuung leiden: Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat mit acht überwiegend gleichlautenden Urteilen Klagen gegen Elternbeitragsbescheide der Stadt Hagen abgeschmettert.
Die Satzungen für die Elternbeiträge seien rechtmäßig. Unerheblich sei auch, dass dem Rat der Stadt zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Satzungen keine Kalkulation der Beiträge vorgelegen habe. Und: Das Gericht findet die Beiträge in Hagen nicht unverhältnismäßig hoch.
Stadt Hagen hatte 2015 Satzungen für Kita-Beiträge geändert
Die Stadt hatte 2015 die Satzungen über Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege erneuert und höhere Elternbeiträge als zuvor festgeschrieben. Gegen die auf der Grundlage der neuen Satzungen erlassenen Elternbeitragsbescheide hatten zahlreiche Eltern vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg geklagt. Das Verwaltungsgericht hatte den Klagen stattgegeben und die angefochtenen Elternbeitragsbescheide aufgehoben. Zur Begründung hatte Arnsberg ausgeführt, dass die den Bescheiden zugrunde liegenden Satzungen wegen eines formellen Fehlers rechtswidrig und nichtig seien.
Rechtsanwältin Angela Heinssen, die während der Verhandlung gestern neben dem einzigen erschienen Kläger Attila Tasli, das Wort für die Eltern führte, hatte zum Finale des Prozesses ihre Verteidigungslinie zum Thema Landes-Zuwendungen aufgebaut. Heinssens Argumentation: Wenn die Stadt für den Betrieb und die Bezuschussung der 105 Hagener Kita 39 Millionen Euro benötigt, dann müsste für die Berechnung der Elternbeiträge, die trotz aller Diskussionen nur fünf Millionen Euro ausmachen, der Landeszuschuss von 22 Millionen Euro abgezogen werden. So würden dann, „nur“ 17 Millionen Euro stehen bleiben, die die Grundlage für die Elternbeiträge bilden würden.
Gericht: Kostenüberschreitung ist nicht ansatzweise ersichtlich
Der 12. Senat des OVG in Münster sah das gestern ganz anders. Unabhängig vom Landeszuschuss bemesse sich die Leistung der Verwaltung am Gesamtkostenaufwand. Und der betrage eben 39 Millionen Euro. Im Übrigen handele es sich bei den Elternbeiträgen nicht um Gebühren, sondern um „eine Abgabe eigener Art“.
Deshalb müssten die Beiträge von der Stadt auch nicht kalkuliert werden und es sei auch nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass die Elternbeiträge einen bestimmten Deckungsgrad der Kosten der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege nicht überschreiten dürften. „Tatsächlich decken die Elternbeiträge maximal 20 Prozent der Kosten ab, so dass eine Kostenüberschreitung auch nicht ansatzweise ersichtlich ist“, so das Gericht.
Die Beiträge würden nicht gegen das Gebot der Abgabengerechtigkeit verstoßen. Die Stadt mache eine Durchschnittsberechnung. Ergebnis davon: Selbst der höchste monatliche Beitrag liege unter den Durchschnittskosten für einen Betreuungsplatzes. Auch sonst könne eine Unverhältnismäßigkeit der Beiträge nicht festgestellt werden. Rechne man den höchsten monatlichen Elternbeitrag für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen auf die Betreuungsstunde um, seien für eine Stunde lediglich 3,91 Euro zu zahlen.
Jugendamtsleiter Reinhard Goldbach zeigte sich in Münster gestern erleichtert. Im Falle einer Niederlage, so Goldbach, wären bei einer Neuberechnung die unteren Einkommensklassen, die man aus sozialen Gründen von der Beitragslast weitestgehend verschont, viel stärker belastet worden. Attila Tasli nahm es sportlich: „Ich kann die Argumentationen des Gerichts verstehen. Aber es gibt auch eine Basis in Hagen, die das komplett anders sieht. Und für die haben wir gekämpft.“