Hagen. Die Verteidigung hatte schwere Vorwürfe im Prozess um Millionen-Steuerhinterziehung erhoben: Ein verdeckter Ermittler sei illegal tätig gewesen.

Am Donnerstag schlug die Stunde der Wahrheit im Spielhallen-Prozess vor dem Landgericht: Die im Vorfeld des Verfahrens von Verteidiger Prof. Dr. Ulrich Sommer (Köln) in den Medien effektvoll inszenierten Vorwürfe gegen einen Hagener Ermittler zerplatzten wie Seifenblasen. Sommer, ein hochgelobter Spezialist für Konfliktverteidigung, war selbst gar nicht anwesend, doch die im Gerichtssaal verbliebenen Anwaltskollegen zogen schließlich seinen „Antrag auf Verfahrenseinstellung“ zurück.

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Zuvor hatte sich der Kriminaloberkommissar, den die Verteidigung vorab als illegal eingesetzten verdeckten Ermittler bezeichnet hatte, zwei Stunden lang als Zeuge den schonungslosen Fragen des Vorsitzenden Richters Andreas Behrens sowie den bohrenden Nachfragen der Verteidiger gestellt. Aus einem Zeitungsartikel hatte der Polizeibeamte Anfang Januar geschockt erfahren müssen, dass seine Ehefrau „die Freundin“ des jetzt mitangeklagten Bruders (39) der Spielenhallenbetreiberfamilie gewesen sein soll. „Angesichts dieser persönlichen Konstellation“, so seinerzeit der schwere Vorwurf von Verteidiger Dr. Sommer, „ist dieser Ermittler schlicht befangen“, er habe „emotionale Vorbehalte gegen die Familie“.

Dem Vorgesetzten berichtet

Vor Gericht stellte der Kriminaloberkommissar klar: „Davon war mir vor dem Zeitungsbericht nichts bekannt.“ Er habe aber von der Dienststelle aus mit seiner Frau telefoniert und erfahren: „Sie hatte sich zweimal mit dem Bruder getroffen. Einmal im Café Bar Celona, einmal im Kino. Damals war sie 17. Die Sache ist Jahre her. Und was vor unserer Ehe war, interessiert mich nicht.“

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Der Kripobeamte war im April 2018 im Rahmen seiner Tätigkeit beim Kriminalkommissariat 22 (organisierte Kriminalität) in der „Ermittlungskommission Cash“ eingesetzt worden, die die Vorgänge um das Spielhallen-Imperium der vermögenden Hagener Familie aufklären sollte. Von dem jetzt angeklagten Steuerschaden in Höhe 48,4 Millionen Euro war in der Anfangsphase der Ermittlungen noch nicht die Rede.

Seinen Vorgesetzten, den Ermittlungsführer (58), hatte er ordnungsgemäß darauf hingewiesen, dass er zwei Schwestern aus der Spielhallenfamilie und einen Schwager kennen würde, „noch aus der Schulzeit. Außerdem habe ich mit ihm zusammen Fußball gespielt.“ Auch habe man sich – durch Zufall – im Urlaub getroffen und sei früher einmal gemeinsam in die Ferien gefahren, „da wusste ich aber noch nicht, dass ich irgendwann mal in dieser Ermittlungskommission sein würde.“

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Angeklagter stimmt Gericht zu

Ein Verteidiger wollte noch eine Frage aus dem Privatleben des Polizeibeamten stellen – zunächst der Vorsitzende und dann die Kammer ließen das aber nicht zu.

Der Hauptangeklagte (43), das stolze Oberhaupt der vermögenden Spielenhallenfamilie, meldete sich schließlich persönlich zu Wort: „Ich stimme der Auffassung des Gerichts zu. Ich möchte nicht, dass es hier in die Privatsphäre des Zeugen geht.“

>> HINTERGRUND: Anonyme E-Mail

Eine anonyme E-Mail an Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli und an die Pressestelle der Polizei habe die Ermittlungen gegen die Spielhallenfamilie ins Rollen gebracht, berichtete der Ermittlungsführer (58) als Zeuge.

Daraufhin mussten 347 Geldspielgeräte bei den Automatenherstellen auf Zulassungsinhaber abgefragt werden. So kam die Hagener Familie ins Spiel.