Breckerfeld. . Badeverbot an der Gör in Breckerfeld, Betreten verboten auf Wiesen, und auch Jäger sind auf Hund und Herrchen oft schlecht zu sprechen.

1200 Hunde sind in Breckerfeld gemeldet. Und wenn es ein Problem gibt, dann ist es am anderen Ende der Leine zu finden und hat zwei Beine. Dieses Problem ist der Mensch.

In diesem Fall: Der Mensch, der einen oder gar mehrere Vierbeiner sein Eigen nennt. Das Problem ist mal größer und mal kleiner. Ganz weg ist es nie. Und im Moment strebt die wellenartige Bewegung einem traurigen Höhepunkt entgegen. Dabei hat das Problem viele Facetten.

Kampagne vor vier Jahren zeigte Erfolg

Die Landwirte Matthias Schnepper und Heiner Born haben bereits vor vier Jahren auf die Probleme mit freilaufenden Hunden aufmerksam gemacht.
Die Landwirte Matthias Schnepper und Heiner Born haben bereits vor vier Jahren auf die Probleme mit freilaufenden Hunden aufmerksam gemacht. © Archiv/Stubbe

Es war mal vieles gut. Das war vor gut vier Jahren. Da waren Ortslandwirt Heiner Born und seine Kollegen schon einmal an die Öffentlichkeit gegangen. Sie hatten Schilder aufgestellt, die zu großen Teilen noch stehen, und auf denen zu lesen ist, dass Hunde auf landwirtschaftlichen Flächen nichts verloren haben. Dazu hatten sie in Zusammenarbeit mit der CDU neue Mülleimer aufgestellt, in die die Hundehalter die Hinterlassenschaften entsorgen können. Der Effekt ist verpufft.

„Niemand von uns Landwirten hat etwas gegen Hunde“, sagt Heiner Born, „im Gegenteil: Die meisten haben ja selbst einen. Aber es geht nicht, dass der Kot einfach auf unseren Wiesen liegen bleibt.“

Kühe drohen Kälbchen zu verlieren

Denn, so erklären die Landwirte, die Folgen sind fatal. „Die Hinterlassenschaften gelangen in das Futter und werden so von den Kühen gefressen“, sagt Born. Was wiederum schlimme Auswirkungen haben kann. „Im Extremfall können Kühe ihre Kälbchen verlieren. Das ist Tierquälerei. Wenn man so will, fängt der Tierschutz also an der Leine an.“

Abgesehen von dem Martyrium für die Tiere bleiben die Bauern in so einem Fall auf einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden sitzen. „Mit allen Konsequenzen“, so Born, „liegt der weit im vierstelligen Bereich.“

Jäger stoßen bei Hundehaltern oft auf Unverständnis

Hunde müssen unter Kontrolle ihrer Halter sein

Das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr ist in NRW grundsätzlich erlaubt. Ausgenommen sind Forstkulturen, Forstdickungen, Holzeinschlagsflächen sowie forstwirtschaftliche Einrichtungen oder Ansitze.

Im Wald müssen Hunde abseits der Wege angeleint sein.

Spaziergänger dürfen auf den Wegen ihren Hund ohne Leine laufen lassen, so lange sie ihn unter Kontrolle haben.

Ein allgemeines Betretungsrecht für die freie Landschaft gibt es nicht. Aber: So lange keine anderen Rechtsvorschriften gelten, dürfen unter anderem Brachflächen, Böschungen und landwirtschaftlich nicht genutzte Flächen betreten werden. Auf diesen Flächen dürfen Hunde ebenfalls ihre Halter ohne Leine begleiten. Tiere dürfen während der Setz- und Brutzeit nicht gestört werden.

Wer auf einer frisch gemähten Wiese mit seinem Hund toben will, darf dies nur mit dem Einverständnis des Eigentümers.

In ausgewiesenen Schutzgebieten gelten Sonderregeln.

Das Landesjagdgesetz regelt, dass Jäger einen Hund, der wild hetzt oder tötet, erschießen dürfen. Allerdings ist dies die letzte aller denkbaren Maßnahmen.

Viele Jägerschaften bieten Hilfe bei der Ausbildung von Familien- und Begleithunden an.

Ähnlich schlecht zu sprechen sind große Teile der Jägerschaft auf unvernünftige Hundehalter, die ihre Vierbeiner nicht unter Kontrolle haben. Norbert Radoch, Leiter des Hegerings Breckerfeld und selbst Jäger zwischen Sportanlage und Berghausen im Revier Loh, das aufgrund der Nähe zu den Baugebieten von Hundebesitzern hochfrequentiert ist, kann ein Lied davon singen: „Selbst wenn man versucht, die Menschen ganz vernünftig anzusprechen und ihnen erklärt, warum es sinnvoll ist, den Hund nicht weit vorweg laufen zu lassen, erntet man wenig Verständnis.“

Dabei kommen insbesondere in seinem Revier immer wieder Rehe durch wildernde Hunde zu Schaden. „Wenn ein gerissenes Reh vor einem davonrobbt, weil es nicht mehr laufen kann, es einen anblickt und man es mit einem Schuss von seinen Qualen erlösen muss – das ist ein schlimmer Moment“, sagt Radoch. Zwar gilt im Wald keine generelle Leinenpflicht, allerdings müssen Hund und Herrchen auf den Waldwegen bleiben und der Vierbeiner unter der Kontrolle seines Besitzers sein. „Davon kann man nicht sprechen, wenn der Halter auf dem Handy herumtippt und der Hund 50 Meter vorausläuft.“

In der Stadt müssen Hunde an die Leine

Längst nicht alle Hundehalter stören sich an das Badeverbot für Hunde an der Glör.
Längst nicht alle Hundehalter stören sich an das Badeverbot für Hunde an der Glör. © Jens Stubbe

Was auf Waldwegen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist – nämlich den Hund unangeleint laufen zu lassen – ist in der Stadt, also auch in Parks und auf Spazierwegen – verboten. „Grundsätzlich sind Hunde so zu halten, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit anderer Menschen oder Tiere ausgeht“, sagt Andreas Bleck, Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Breckerfeld.

Die Erfahrungen, die die Verwaltung macht, sind aber ganz andere. So erzählt Annette Petrick beispielsweise von einem Vater, der vier Hunde besitzt und seine achtjährige Tochter auf Inlineskates einen ausgewachsenen Labrador ausführen lässt. „Das Kind kann den Hund gar nicht unter Kontrolle haben“, sagt Petrick, „einsichtig war der Halter allerdings nicht.“

Hinterlassenschaften der Hunde sind Dauerthema

Auch Hinterlassenschaften sind ein Dauerthema. Selbst auf dem neu gestalteten Platz vor dem Rathaus schrecken Hundehalter nicht davor zurück, den Kot liegen zu lassen. „In den letzten Tagen ist das zweimal passiert“, sagt Bleck, „beim zweiten Mal haben wir die Halterin erwischt.“

Allerdings sei Kot auch auf Wiesen und in Büschen ein Problem. „Wenn den Mitarbeitern des Bauhofs bei der Pflege das Zeug im wahrsten Sinne um die Ohren fliegt, ist das alles andere als lustig.“ Man wollen nicht mit dem erhobenen Zeigefinger agieren, aber die Hundehalter mehr sensibilisieren.

Neue Regeln für Hunde an der Glörtalsperre

Hund dürfen an der Glörtalsperre nicht mehr baden.
Hund dürfen an der Glörtalsperre nicht mehr baden. © Jens Stubbe

Neue Regelungen für Hunde und Halter gibt es an der Glörtalsperre, was in sozialen Netzwerken bereits für reichlich Unruhe gesorgt hat. Der Uferbereich und der Hundestrand sind für Hunde gesperrt. Zahlreiche Schilder weisen darauf hin, dass Hunde auf dem Rundweg bleiben müssen.

Auch dieses Bade- und Strandverbot für Vierbeiner, an das sich nur die wenigsten halten, hat einen guten Grund. „Wir wollen ja niemanden ärgern. Aber wir fürchten, dass die Hinterlassenschaften im Überschwemmungsbereich liegen bleiben“, sagt Wolfgang Flender, Geschäftsführer der Freizeitgesellschaft Glörtalsperre, „wenn wir dann das Wasser weiter anstauen, gelangen die Fäkalien ins Wasser und die Qualität wird erheblich beeinträchtigt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in einem See, in dem Hundekot schwimmt, irgendjemand baden möchte.“