Hagen. . Hagens Ordnungsdezernent Thomas Huyeng möchte mit Hilfe des neuen NRW-Bußgeldkatalogs die Umweltsünder mit höheren Strafgeldern belegen.
Nach der Sommerpause möchte die Stadt Hagen den Bußgeldkatalog für Umweltvergehen verschärfen. „Manche Delikte lassen sich bloß über den Geldbeutel regeln“, kündigte Umwelt- und Ordnungsdezernent Thomas Huyeng in der jüngsten Sitzungs des Umweltausschusses an, deutlich an der Verwarn- und Bußgeldschraube drehen zu wollen. „Dabei haben wir vor allem die drei K’s im Blick: Kot, Kippen und Kaugummi.“
NRW-Regelwerk stammt aus dem Jahr 2002
Der NRW-Bußgeldkatalog für den Umweltbereich stammt aus dem Jahr 2002 und wurde lediglich 2006 noch einmal modifiziert. Er gilt für Ordnungswidrigkeiten in den Bereichen Abfallentsorgung, Immissionsschutz, Gewässerschutz, Bodenschutz und Altlasten, Naturschutz und Landschaftspflege sowie Pflanzenschutz.
In Baden-Württemberg ist am im Dezember 2018 ein neuer Bußgeldkatalog für Umweltverstöße in Kraft getreten. Er enthält 840 Tatbestände und könnte als Vorbild für den neuen NRW-Bußgeldkatalog gelten, der noch im Mai vom Landtag verabschiedet werden soll.
Der Bußgeldkatalog unterstützt die Bußgeldbehörden im Land bei der Ermittlung eines für die einzelnen Umweltverstöße in der Höhe angemessenen Bußgeldes. Er trägt so dazu bei, eine landeseinheitliche Praxis bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sicherzustellen.
Bislang sind der Stadt Hagen die Hände gebunden, den Strafrahmen zu verändern. Denn den möglichen Gestaltungsrahmen steckt der Bußgeldkatalog des Landes ab, der inzwischen 17 Jahre alt ist und von den Kommunen nicht eigenmächtig überschritten werden darf. „Die dort festgehaltenen Summen sind total veraltet“, zeigt sich Huyeng zufrieden, dass jetzt in Düsseldorf nachgebessert wird.
Spielräume ausreizen
Das künftige Richtmaß liefert der Bußgeldkatalog in Baden-Württemberg, der im Dezember vergangenen Jahres in Kraft trat. „Darin werden beispielsweise 75 Euro für eine weggeworfene Kippe festgelegt plus 25 Euro Verwaltungsgebühr. Da ist man dann schnell mit 100 Euro dabei“, kündigt der Hagener Umweltdezernent an, dass die Stadt plane, den neuen Ermessensspielraum voll auszureizen. „Alles andere ist gesellschaftlich nicht länger zu akzeptieren“, erwartet er auch eine breite Rückendeckung aus der Bevölkerung für diesen klaren Kurs.
Prinzip der Verhältnismäßigkeit
„Wenn Hundehalter den Kot ihres Tieres in einer Fußgängerzone oder auf einem Spielplatz hinterlassen, hat dieses Verhalten das Höchstmaß dessen, was an Strafe machbar ist, verdient. Dafür habe ich so gar kein Verständnis“, spricht Huyeng – übrigens selbst Hundebesitzer – von einer „unmissverständlichen Kampfansage“. An anderen Orten werden ähnliche Vergehen dann abgestuft nach den Kriterien der Verhältnismäßigkeit sanktioniert. Dabei müssen Wiederholungstäter mit deutlich härteren Geldbußen rechnen als der jugendliche Ersttäter. Dennoch hat der Dezernent auch den Nachwuchs im Blick: „Kaugummis in den Schulen unter Stühlen und Tischen sowie auf den Fußböden sind einfach nicht zu tolerieren.“
Um ignoranten Umweltsündern besser auf die Schliche zu kommen, möchte Huyeng künftig die Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes zudem häufiger in Zivil losschicken. Parallel dazu nehmen seit April die in graue Uniformen gehüllten Waste-Watcher-Teams (Müll-Beobachter) der Stadt ihren Dienst auf. Die Mitarbeiter von Hagener Entsorgungsbetrieb und Stadtverwaltung sammeln künftig nicht bloß die Hinterlassenschaften der Umweltsünder auf, sondern versuchen vor allem die Verursacher auszumachen. Gelingt dies, werden sie anhand des neuen Bußgeldkatalogs deutlich drakonischere Strafen verhängen können.