Hagen. . Seit sieben Monaten zieht sich der Prozess gegen den Skandal-Rapper Nuhsan C. in Hagen. Jetzt scheint möglich, dass er nicht ins Gefängnis muss.

Im Prozess gegen Nuhsan C. (25), bekannt als „Rapper Jigzaw“, ist am Mittwoch – am 16. Verhandlungstag – der Knoten geplatzt: Alles spricht dafür, dass das Berufungsverfahren beim nächsten Termin am 10. April zu Ende gehen wird. Vielleicht kommt der angeklagte Macheten-Schwinger sogar noch mit einer Bewährung davon.

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Seit Mitte August verhandelt die Kleine Strafkammer die blutige Attacke vom Wilhelmsplatz: Bei einer Auseinandersetzung vor einem Wettbüro im Juli 2017 hatte Nuhsan C. im Streit mit einem jungen Polen (26) eine Machete eingesetzt – der Pole wurde verletzt. Das Schöffengericht verurteilte den Rapper deshalb in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Gefängnis.

Prozess seit sieben Monaten

Seit nunmehr sieben Monaten schleppt sich das Berufungsverfahren nun schon hin. Ein Bündel von Beweis- und Befangenheitsanträgen der beiden Verteidiger Dr. Christof Miseré (Köln) und Matthias B. Koch (Bremen) blockierte eine zügige Beendigung. Auch gestern wurde, zum wiederholten Mal, ein Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Dieter Krause gestellt.

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Doch dann kam plötzlich, angestoßen durch ein offenes Wort von Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli, überraschend Bewegung in das scheinbar hoffnungslos vertrackte Verfahren: Die beiden Verteidiger baten um ein offenes Rechtsgespräch, zu dem sich alle Prozessbeteiligten, jedoch ohne den Angeklagten, zurückzogen.

Nach der Unterbrechung wurde protokolliert, dass zum Tatzeitpunkt „eine Notwehrlage gegeben war“, „die Verletzungsfolgen nicht so erheblich waren, wie sie vom Amtsgericht festgestellt wurden und deshalb bei einer Verurteilung die Strafe herabgesetzt werden müsste“.

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Völlig straffrei dürfte Nuhsan C. aus der Sache nicht herauskommen. Gerichtssprecher Bernhard Kuchler: „Auch bei einer gegebenen Notwehrlage darf nur die erforderliche Verteidigung eingesetzt werden.“